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Zur Geschichte des europäischen Integrationsprojektes

Die jüngsten Erweiterungsrunden der EU
Die Karte zeigt die Europäische Union nach der Erweiterungsrunde von 2004. Bulgarien und Rumänien traten 2007 der EU bei. Kroatien, Mazedonien und die Türkei sind offizielle Beitrittskandidaten. Mit den Staaten des westlichen Balkan werden noch keine Beitrittsverhandlungen geführt.
© Europäische Gemeinschaften, 1995-2006

Der Beginn der europäischen Integration
Am 9. Mai 1950 stellte der damalige französische Präsident Robert Schuman einen Plan zur Zusammenarbeit der deutschen und französischen Kohl- und Stahlproduktion vor. Aus den Überlegungen Schumans ging die Gründung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS) hervor, an der neben der BRD und Frankreich auch Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien beteiligt waren. 1957 erweitern die sechs Staaten ihre erfolgreiche Zusammenarbeit auch auf weitere Wirtschaftsbereiche und einigten sich in den Römischen Verträgen auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). In den Verträgen hielten die sechs Gründungsstaaten auch die Möglichkeit zum Beitritt anderer Staaten offen. Dort hieß es: "Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Gemeinschaft zu werden." 1985 wurde beschlossen, den Jahrestag der Schuman-Erklärung zum Europatag zu erklären.

Die Anfänge des europäischen Integrationsprojektes waren vom Spannungsgefüge des Ost-West-Gegensatzes maßgeblich geprägt. Die amerikanische Marshallplanhilfe für das kriegszerstörte Europa hatte eine erste Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Westeuropa dargestellt. In der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) schlossen sich 16 westeuropäische Länder zusammen. Die osteuropäischen Staaten hatten nicht am European Recovery Program teilgenommen. Mit der Gründung der Militärbündnisse NATO und Warschauer Pakt wurde die Teilung des Kontinents weiter fortgeschritten.

Die Erweiterung von 1973
Zum 1. Januar 1973 wuchs die EWG um drei weitere Mitglieder an: Dänemark, Irland und das Großbritannien traten der Gemeinschaft bei. Zweimal war in den Jahren zuvor der Beitritt Großbritanniens durch ein Veto des französischen Präsidenten Charles de Gaulle verhindert worden: 1963 und 1967. Während Großbritannien zu Beginn der europäischen Integration nur an einem rein wirtschaftlichen Zusammenschluss mit anderen europäischen Staaten interessiert war (es gehörte 1960 wie Österreich zu den Gründungsstaaten der EFTA), änderte sich die Haltung des Landes erst unter Premierminister Harold MacMillan.

Die 1980er Jahre: Die Beitritte von Griechenland, Spanien und Portugal
In den 1980er Jahren traten drei weitere Staaten der Europäischen Gemeinschaft bei: 1991 Griechenland, 1986 folgten Spanien und Portugal. Diese "Süderweiterung" war durch politische Umbrüche in den einzelnen Ländern möglich geworden.
In Griechenland war 1974 nach dem Sturz der Militärdiktatur die Demokratie wiederhergestellt worden. Auch in Spanien und Portugal endeten die autoritären Regime. Dieser Hintergrund ist vor allem mit Blick auf die jüngsten Erweiterungsprozesse der Europäischen Union interessant. Wie bei der Erweiterung von 2004 kamen mit Griechenland, Spanien und Portugal keine gefestigten und erprobten demokratischen Gesellschaften in die Gemeinschaft, sondern Länder im Umbruch. Wie in den Debatten um die sogenannte "Osterweiterung" von 2004 und um zukünftige Erweiterungen – etwa die Aufnahme der Türkei – wurde auch damals die Angst vor verstärkter Zuwanderung laut. Der Beitritt Spaniens und Portugals wurde aus politischen und geostrategischen Gründen vorangetrieben. In wirtschaftlicher Hinsicht wurde die Erweiterung dagegen als belastend empfunden.

Die sogenannte EFTA-Erweiterung von 1995
Angesichts der Ost-West-Konfrontation war die österreichische Außenpolitik der Zweiten Republik von der Neutralität bestimmt. Infolge des Umbruchs in Osteuropa stellte Österreich 1989 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft, der 1994 durch eine Volksabstimmung angenommen wurde. Auch die neutralen Staaten Finnland und Schweden traten 1995 der EU bei. Der norwegische Beitritt scheiterte an der Ablehnung der norwegischen Bevölkerung – wie auch schon 1973.

→ Wissenstation zum EU-Beitritt Österreichs
→ Timeline: Chronik der europäischen Einigung und des österreichischen EU-Beitritts

Die EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004
Quelle: Die Presse, 30. April 2004, S. 2 © APA-IMAGES/APA/Günter Artinger

Erweiterung 2004
In einer großen Erweiterungsrunde traten zum 1. Mai 2004 zehn neue Mitgliedsstaaten der EU bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Im politischen Diskurs, in der Medienberichterstattung und im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich durchgesetzt, die Erweiterungsrunde vom Mai 2004 als "Osterweiterung" zu bezeichnen. Tatsächlich haben sich die Grenzen der Europäischen Union im Zuge dieser Erweiterung weit nach Osten verschoben. Doch es gibt auch berechtigte Einwände gegen den Begriff, da er eine bestimmte Vorstellung vom "Osten" impliziert. Grenzen und Räume sind nicht allein von der geographischen und politischen Landkarte vorgegeben, sondern gehen auch auf geistige Landkarten – sogenannte "mental maps" – zurück. Bis zum Zusammenbruch des Ostblocks war die westeuropäische Sicht auf jene Region bestimmt durch die "fest etablierte mental map von einem grauen, homogenen Osteuropa sowjetischer Prägung". Trotz der geographischen Nähe, so der dänische Slawist Peter Bugge, habe man "Osteuropa für eine ferne, eigenartige Region" gehalten, die "nicht nur politisch, sondern auch geistig fremd war." Bis in die Gegenwart hält sich dieses Bild. Der österreichische Mitteleuropaexperte Erhard Busek hat in diesem Sinne darauf hingewiesen, dass die Wiener und Wienerinnen "erst lernen müssen, dass Prag eine Stadt im Nordwesten und nicht im Osten ist, wie eine Mehrheit von ihnen heute immer noch sagt." Während Zypern am östlichen Rand der Europäischen Union liegt, trifft der Begriff "Osterweiterung" auf Malta gar nicht zu.

→ Themenseite: Wien in Europa

Die aktuellen Beitrittskandidaten
Der Beitritt eines neuen Mitgliedsstaats zur Europäischen Union ist in Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union geregelt. Hiernach beschließt der Rat nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig, dass Verhandlungen aufgenommen werden.

Um der Europäischen Union beitreten zu können, müssen die beitrittswilligen Länder bestimmte politische und wirtschaftliche Kriterien erfüllen, die der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU 1993 in Kopenhagen festgelegt hat.

Diese Kopenhagener Kriterien sind:
1. eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten;
2. eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;
3. die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen zu können.

Zentral ist zudem das so genannte "vierte Kopenhagener Kriterium", in dem die Fähigkeit der Union genannt wird, neue Mitglieder aufzunehmen, ohne die Stoßkraft der europäischen Integration zu verlieren. D.h., die Europäische Union behält sich vor, über den Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem sie bereit ist, neue Mitglieder aufzunehmen.

1995 hat der Europäische Rat in Madrid diese Beitrittskriterien bestätigt und betont, dass das Gemeinschaftsrecht (Besitzstand) nicht nur in einzelstaatliches Recht übernommen werden muss, sondern dass auch seine wirksame Anwendung durch geeignete Strukturen in Verwaltung und Justiz sicherzustellen ist.

→ Europäische Union: Tätigkeitsbereich Erweiterung
→ Europäische Kommission: Erweiterung

Mazedonien
Wie in den anderen Ländern des westlichen Balkans ist auch die Geschichte Mazedoniens von ethnischen Konflikten geprägt. Dennoch ist der Systemübergang nach dem Zusammenbruch Jugoslawiens hier am friedlichsten Verlaufen. Im Frühjahr 2004 stellte das Land den Antrag auf EU-Mitgliedschaft, Ende des folgenden Jahres erhielt es offiziell des Status eines Beitrittskandidaten.

Türkei
In den politischen und öffentlichen Diskussionen, welche europaweit über den möglichen EU-Beitritt der Türkei geführt werden, spielen wirtschaftliche und politische Aspekte eine wichtige Rolle. Auffällig ist jedoch, wie sehr vor allem kulturelle Argumentationsmuster die Debatte bestimmen: Der Gegensatz zwischen Christentum und Islam wird herausgestellt und die Rolle der Frau in der türkischen Gesellschaft thematisiert. Europa wird als Wertegemeinschaft dargestellt, zu der die Türkei aufgrund ihrer Geschichte nicht gehöre. Vergleicht man die Frage über den möglichen EU-Beitritt der Türkei mit der vorausgegangenen so genannten "Osterweiterung" der Europäischen Union, fällt dieser kulturelle Aspekt besonders ins Auge. Im Zusammenhang mit der Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa hat er nur eine marginale Bedeutung.

Europaweit gibt es eine starke Opposition gegen einen möglichen EU-Beitritt der Türkei. Im Juli 2006 ergab eine im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Eurobarometer-Umfrage, dass 48% der EU-BürgerInnen eine Mitgliedschaft der Türkei ablehnen. 39% der EU-Bevölkerung befürworten einen Beitritt der Türkei. Neben dieser europaweiten Tendenz unterscheiden sich die einzelnen nationalen Standpunkte aber sehr, und zwar sowohl was die öffentlichen, als auch was die parteipolitischen Debatten angeht.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nimmt Großbritannien eine auffallend positive Haltung zu einem möglichen EU-Beitritt der Türkei ein. Labour Partei und Konservative befürworten die Mitgliedschaft der Türkei, was sich auch in der öffentlichen Debatte niederschlägt. Im Zusammenhang mit der Beitrittsdebatte spielen kulturelle Argumente kaum eine Rolle. Dies hat unterschiedliche Gründe: Großbritannien sieht in der Türkei einen stabilen Partner in der Region des Mittleren Ostens, eine enge Zusammenarbeit erscheint aus strategischen Gründen wichtig. Diese Auffassung teilen auch die USA, der wichtigste außenpolitische Partner Großbritanniens. Zudem strebt Großbritannien ein Europa an, das sich auf wirtschaftliche Zusammenarbeit konzentriert. Die EU-Erweiterung erweist sich damit als Möglichkeit, einer Vertiefung nach innen zu entgehen (intergovernmentales Europakonzept). Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Parallel dazu setzen Beitrittsverhandlungen mit Kroatien ein.

→ Projekt: Das "Türken-Bild" im kulturellen Gedächtnis Österreichs

Kroatien
Nach der Verfassungsreform von 2000/2001 kam es von Seiten Kroatiens zu einer Annäherung an die Europäische Union. Seitdem ist das Land eine stabile parlamentarische Demokratie; die umfangreichen politischen Machtbefugnisse des Staatspräsidenten sind mit den Reformen nicht vollständig verschwunden, aber in weiten Teilen auf das Parlament übertragen worden. Anfang des Jahres 2003 stellte Kroatien einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft, im Juni 2004 erhielt es offiziell den Kandidatenstatus, im Oktober 2005 wurden die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union aufgenommen. Der Weg bis dahin war jedoch voller Hindernisse, ein EU-Beitritt des Landes lange umstritten. Vor allem aus den Niederlanden und aus Großbritannien kam Kritik an Kroatiens mangelnder Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Während die Verhandlungen ursprünglich im März 2005 beginnen sollten, wurde deren Beginn wegen der fehlenden Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit verschoben. Anfang Oktober 2005 wurden die Verhandlungen schließlich doch aufgenommen, nachdem Carla Del Ponte durch einen Bericht ihre Zustimmung gegeben hatte. Österreich hatte sich im Vorfeld stark für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit dem Nachbarland Kroatien eingesetzt. Erst Anfang 2005 schloss die EU ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Kroatien ab.

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Wissensstation

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→ Timeline: Chronik der europäischen Einigung und des österreichischen EU-Beitritts

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→ Wien in Europa

Projekt

Das "Türken-Bild" im kulturellen Gedächtnis Österreichs

Literaturhinweise

→ Erhard Busek, Österreichs Rolle in einer sich neu formierenden Region, in: Matthias Pape (Hrsg.), Österreich - von der Monarchie zum EU-Partner, Baden - Baden 2000, S. 15-24.

→ Peter Bugge, "Land und Volk" - oder: Wo liegt Böhmen?, in: Geschichte und Gesellschaft (3/2002), S. 404-434.

→ Timothy Garton Ash, Im Namen Europas. Deutschland und der geteilte Kontinent, München, Wien 1993.

→ Michael Gehler, Die Umsturzbewegungen 1989 in Mittel- und Osteuropa. Ursachen – Verlauf – Folgen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (41-42/2004), 36-46.

→ Tony Judt, Postwar. A History of Europe Since 1945, New York 2005 [die deutsche Ausgabe erschien ein Jahr später unter dem Titel "Geschichte Europas von 1945 bis zur Gegenwart"].

→ Georg Kreis, Europa und seine Grenzen. Mit sechs weiteren Essays zu Europa, Bern, Stuttgart, Wien 2004.

→ Claus Leggewie (Hrsg.), Die Türkei und Europa. Die Positionen, Frankfurt a.M. 2004

→ Bo Stråth (Hrsg.), Europe and the Other and Europe as the Other, Brüssel u.a. 2004

Links

→ Webportal des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zum Jubiläumsjahr 1989-2009

→ European Navigator - Mulitmediales Portal zur Geschichte der EU

→ Zukunft Europa. Themenportal des österreichischen Bundeskanzleramtes

→ Internetportal der Europäischen Union

→ Europäische Union: Tätigkeitsbereich Erweiterung

→ Europäische Kommission: Erweiterung

→ europa.clio-online.de. Themenportal von clio-online zur europäischen Geschichte

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