Während der Verhandlungen zwischen Österreich und den Alliierten um den österreichischen Staatsvertrag kristallisierte sich – im Zuge des Kalten Krieges und der (militärischen) Blockbildung – immer mehr heraus, dass die Sowjetunion dem Abschluss eines Staatsvertrags nur zustimmen werde, wenn Österreich einen neutralen Status einnehmen würde. Nachdem auch von österreichischer Seite verschiedentlich verlautbart wurde, dass es sich einen solchen Status vorstellen könne und auch die USA dagegen keine Einwände hatten, wurde bei den Verhandlungen in Moskau von 12.-15. April 1955 der entscheidende Durchbruch erreicht. Im so genannten Moskauer Memorandum verpflichtete sich Österreich zu einer immer währenden Neutralität „wie sie von der Schweiz gehandhabt wird“, womit eine Konsensformel gefunden wurde, die die Zustimmung von West und Ost gewährleisten sollte. Diese Zusage, die österreichische Unabhängigkeit durch die Erklärung der immer währenden Neutralität zu sichern, gewährleistete die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die Sowjetunion und führte am 26. Oktober 1955 zur Verabschiedung des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs. Im Staatsvertrag ist von der Neutralität nicht die Rede. Der Zusammenhang zwischen Staatsvertrag und Neutralität ist ein historisch-politischer, kein rechtlicher.
Quellen: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Moskauer_Memorandum; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/besuchen-sie-uns/gang-der-geschichte/1955.html; https://www.unesco.at/kommunikation/dokumentenerbe/memory-of-austria/verzeichnis/detail/article/moskauer-memorandum-1955 (Stand 30.03.2022)