Das Perchtoldsdorfer Abkommen bezeichnet das Paktum zwischen dem Bund und den Ländern anlässlich der Beitrittsverhandlungen zur EU. Um den zu erwartenden Bedeutungsverlust der Länder durch den Beitritt zur EU auszugleichen, die sich dennoch von Anfang an für den Beitritt eingesetzt hatten, sollte eine umfassende Bundesstaatsreform erfolgen. Unter anderem sollte eine völlige Neuordnung der Kompetenzen und eine Aufhebung der mittelbaren Bundesverwaltung erfolgen. Zu einer Umsetzung kamen es in diesem Umfang nicht.
Quelle: Grotz, Florian (2007): 2.2 EU-Mitgliedschaft als Herausforderung und Gelegenheit für föderalstaatliche Institutionenpolitik. In: Europäisierung und nationale Staatsorganisation – Institutionenpolitik in föderalen und unitarischen EU-Staaten. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, S.179-183.