Presseförderung

1975 wurde gleichzeitig mit dem Parteiengesetz, welches die öffentliche Parteienfinanzierung einführte, auch die staatliche finanzielle Unterstützung der Medien in Form der Presseförderung eingeführt. Ziel war und ist der Erhalt und die Ermöglichung der Medienvielfalt in Österreich, welche demokratiepolitisch eine wichtige Funktion einnimmt.

Von 1975 bis 1984 war, unter Berücksichtigung der Auflagenhöhe, die Förderung prinzipiell gleichmäßig verteilt. Ab 1985 trat neben die allgemeine Presseförderung eine besondere Presseförderung, die Zeitungen „mit besonderer Bedeutung für die politische Meinungs- und Willensbildung“, die „keine marktbeherrschende Stellung“ innehaben, zugute kam. Der Jahresgesamtbetrag der Bundes-Presseförderung betrug 1976 65 Millionen Schilling, 1998 rund 216 Millionen Schilling. Für Zeitschriften gab es zudem eine besondere Förderungsregelung („Publizistikförderung“), die 1997 insgesamt rund 6,5 Millionen Schilling ausmachte. Während die Parteienfinanzierung stetig anwuchs, wurden die Mittel der Presseförderung aufgrund von Wirtschaftskrisen oder Sparparketen seit den 1990er Jahren beschnitten. 2012 wurde beispielsweise eine Budgetkürzung von 20% vorgenommen, womit die Mittel für die Presseförderung 10,79 Mio. Euro betrugen.

2004 wurde das Presseförderungsgesetz novelliert. Für die Vergabe der Presseförderung ist die Medienbehörde KommAustria zuständig, welche darüber entscheidet, welches Medium in welchem Umfang gefördert wird. Es gibt drei Kategorien: „Vertriebsförderung“, „Förderung regionaler Vielfalt“ und „Qualitätsförderung und Zukunftssicherung“.

Quellen:
Steinmaurer, Thomas (2002): Konzentriert und verflochten. Österreichs Mediensystem im Überblick (= Beiträge zur Medien- und Kommunikationsgesellschaft, Band 10), Studien Verlag, Innsbruck/Wien/München/Bozen. Bundesgesetz über die Förderung der Presse (Presseförderungsgesetz 2004 – PresseFG 2004). https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/foerderungen/pressefoerderung/startseite.de.html; http://derstandard.at/1343744492388/Medienbehoerde-hat-Grossteil-der-Pressefoerderung-2012-vergeben (Stand 06.04.2022)