In der Arisierungspraxis wurde von einer Treuhandstelle (bei Objekten über einem Wert von 100.000 Reichsmark durch eine „Kontrollbank“) ein Betrieb zu einem Sachwert angekauft, der nur einen Bruchteil des realen Wertes darstellte. Der Weiterverkauf an „arische“ KäuferInnen erfolgte zum deutlich höheren Verkaufswert.