Die Stiftung wurde entsprechend einer Vereinbarung zwischen der polnischen und der bundesdeutschen Regierung am 16. Oktober 1991 in Polen gegründet. Ziel der Stiftung ist es, eine von der Bundesrepublik zugestandene einmalige humanitäre Zahlung an besonders betroffene polnische Opfer des Nationalsozialismus zu verteilen. Darunter fallen ehemalige KZ-, Gefängnis-, Ghetto-Häftlinge, Häftlinge der so genannten Polenlager, Zwangsarbeiter*innen, Waisenkinder, die zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, Personen, die als Kinder verfolgt, in KZs oder im Deutschen Reich von Zwangsarbeiter*innen geboren wurden.
Quelle: https://www.fpnp.pl/ (Stand 28.02.2022)