Die Volksabstimmung ist neben dem Volksbegehren und der Volksbefragung eines der Instrumente der direkten Demokratie. Volksabstimmungen sind in Österreich obligatorisch (verpflichtend) bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung und bei der Absetzung des*der Bundespräsident*in vorgesehen. Bei Teiländerungen der Bundesverfassung müssen Volksabstimmungen auf Verlangen eines Drittels der Abgeordneten des National- oder Bundesrats abgehalten werden.
Auf Beschluss des Nationalrats bzw. der Mehrheit des Nationalrats kann außerdem jeder Gesetzesbeschluss (fakultativ, nicht zwingend) einer Volksabstimmung unterzogen werden. Sowohl das Ergebnis einer obligatorischen als auch einer fakultativen Volksabstimmung ist bindend, das Parlament ist somit – je nach Inhalt der Volksabstimmung – dazu verpflichtet, das entsprechende Gesetz umzusetzen oder abzulehnen. In der Zweiten Republik wurden bisher zwei Volksabstimmungen durchgeführt: 1978 zur Nutzung von Kernenergie in Österreich (fakultative Volksabstimmung) und 1994 zum EU-Beitritt (obligatorische Volksabstimmung, da der EU-Beitritt zu einer Gesamtänderung der Verfassung führte).
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VOLKAB/; https://www.politik-lexikon.at/volksabstimmung/ (Stand 14.04.2022)