Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip ist ein Grundsatz der Umweltpolitik bzw. des Umweltrechts und besagt, dass Umweltschäden prinzipiell von demjenigen zu beseitigen (oder deren Beseitigung zu bezahlen) sind, der sie auch verursacht hat. Wenn beispielsweise eine Fabrik einen Fluss verunreinigt, muss nach dem Verursacherprinzip diese Fabrik für die Reinigung des Flusses und etwaige weitere dadurch entstandene Schäden aufkommen. In der Praxis ist bei vielen Umweltschäden aber nicht so eindeutig festzumachen, wer für einen Schaden verantwortlich ist bzw. sind manche Schäden nicht so einfach rückgängig zu machen.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/vorsorgeprinzip (Stand 02.03.2022)