Die Bundesregierung setzt sich aus Bundeskanzler*in, den Bundesminister*innen und den Staatssekretär*innen zusammen. Sie setzen die Gesetze um und machen Gesetzesvorschläge.
Regierungsbildung
Nach den Nationalratswahlen beauftragt der*die Bundespräsident*in normalerweise das Oberhaupt der stimmenstärksten Partei (die Partei, die die meisten Stimmen bei den Wahlen erhalten hat) mit der Regierungsbildung.
Wenn diese*r eine Regierung zusammengestellt hat, liegt es an dem*der Bundespräsidenten*in, die Bundesregierung zu ernennen. Er*sie kann auch die Regierung oder einzelne Minister*innen ablehnen. Auch die Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat kann der Bundesregierung oder einzelnen Minister*innen das Misstrauen aussprechen. Dann müssen diese vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin enthoben werden.
Die Regierung muss im Nationalrat eine Mehrheit der Abgeordneten von ihren Gesetzesvorschlägen und ihrer Politik überzeugen, damit daraus Gesetze entstehen. Daher bilden meistens zwei oder mehrere Parteien eine Regierung (Koalition) um gemeinsam die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament zu haben.
Wenn die stimmenstärkste Partei mehr als die Hälfte aller Abgeordneten im Parlament stellt, kann sie auch allein die Regierung bilden (Alleinregierung). Es ist auch möglich, dass eine Regierung keine Mehrheit von Abgeordneten im Nationalrat hat (Minderheitsregierung). Dann muss sie bei jeder Abstimmung im Parlament die Abgeordneten anderer Parteien überzeugen, für ihre Gesetzesvorschläge zu stimmen.
Die Bundesregierung ist für die Verwaltung des Staates zuständig, macht ein Regierungsprogramm und erstellt das Budget. Das bedeutet beispielsweise, dass sie dafür sorgt, dass es genug Straßen, Schulen und Krankenhäuser gibt, wie die Steuergelder verwendet werden, etc. Alle Ziele, die die Regierung umsetzen will, sind im Regierungsprogramm verankert. Um diese Ziele zu erreichen, bringt die Regierung Gesetzesvorschläge ins Parlament ein, über die dann von allen Abgeordneten abgestimmt wird. Die Bundesregierung muss ihre Beschlüsse einstimmig fassen (Staatssekretär*innen haben kein Stimmrecht, nur Minister*innen, Bundeskanzler*in und Vizekanzler*in).
Der*die Bundeskanzler*in ist Vorsitzende*r der Bundesregierung und wird durch eine*n Vizekanzler*in vertreten. Er*sie schlägt vor, wer Minister*in bzw. Staatssekretär*in wird, kann diesen aber keine Weisungen darüber geben, wie sie ihre Arbeit machen sollen (hat also kein Weisungsrecht). Weitere Aufgaben sind die Leitung der Regierungstreffen und des Bundeskanzleramtes, sowie die Vertretung des Staatsoberhauptes für bis zu 20 Tage, falls dieses verhindert ist.
Ein*e Bundesminister*in (auch Minister*in), leitet ein Ministerium, das für ein Thema (z.B. Bildung, Soziales etc.) zuständig ist. Staatssekretär*innen unterstützen die Minister*innen bei ihrer Arbeit.
Arbeitsfragen
- Was sind die Aufgaben des*der Bundeskanzler*in?
- Was sind die Aufgaben der Bundesminister*innen?
- Wie wird die Regierung gebildet?
Quellen
- Demokratiewebstatt: Politische Ämter
- Bundeskanzleramt.gv.at: Aufgaben der Bundesregierung
- Politik Lexikon: Bundesminister*in
alle Links zuletzt aufgerufen am 7.12.2020