Ein Gruppenfoto der österreichischen Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz 2 (ab Jänner 2020)
Gruppenfoto der österreichischen Bundesregierung - Kabinett Kurz II
© BKA / Dragan Tatic

Bundesregierung

Bundeskanzler*in, Bundesminister*innen und Staatssekretär*innen

Die Bundesregierung setzt sich aus Bundeskanzler*in, den Bundesminister*innen und den Staatssekretär*innen zusammen. Sie setzen die Gesetze um und machen Gesetzesvorschläge.

Regierungsbildung

Nach den Nationalratswahlen beauftragt der*die Bundespräsident*in normalerweise das Oberhaupt der stimmenstärksten Partei (die Partei, die die meisten Stimmen bei den Wahlen erhalten hat) mit der Regierungsbildung.

Wenn diese*r eine Regierung zusammengestellt hat, liegt es an dem*der Bundespräsidenten*in, die Bundesregierung zu ernennen. Er*sie kann auch die Regierung oder einzelne Minister*innen ablehnen. Auch die Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat kann der Bundesregierung oder einzelnen Minister*innen das Misstrauen aussprechen. Dann müssen diese vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin enthoben werden.

Die Regierung muss im Nationalrat eine Mehrheit der Abgeordneten von ihren Gesetzesvorschlägen und ihrer Politik überzeugen, damit daraus Gesetze entstehen. Daher bilden meistens zwei oder mehrere Parteien eine Regierung (Koalition) um gemeinsam die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament zu haben.

Wenn die stimmenstärkste Partei mehr als die Hälfte aller Abgeordneten im Parlament stellt, kann sie auch allein die Regierung bilden (Alleinregierung). Es ist auch möglich, dass eine Regierung keine Mehrheit von Abgeordneten im Nationalrat hat (Minderheitsregierung). Dann muss sie bei jeder Abstimmung im Parlament die Abgeordneten anderer Parteien überzeugen, für ihre Gesetzesvorschläge zu stimmen.

Arbeitsfragen

  • Was sind die Aufgaben des*der Bundeskanzler*in?
  • Was sind die Aufgaben der Bundesminister*innen?
  • Wie wird die Regierung gebildet?