Interessenvertretung

Die Interessen einzelner Personen sind häufig auch Interessen von größeren Gruppen. Auf Basis dieser Interessen wird auch außerhalb von Parlament und Regierung über politische Themen verhandelt.

Haben mehrere Personen in bestimmten Anliegen ähnliche Interessen, so ist es in einer Demokratie sinnvoll sich zu Gruppen (Interessensvertretungen) zusammenzuschließen, um diesen Interessen gemeinsam Gehör zu verschaffen und mehr Mitspracherecht zu erlangen. Da es schwierig ist Interessen alleine durchzusetzen gibt es in Österreich eine Vielzahl solcher Interessensvertretungen, die gemeinsame Interessen nach außen (z.B. gegenüber der Bundesregierung) vertreten und ein wichtiger Bestandteil des politischen Systems in Österreich sind.

Der bekannteste Zusammenschluss solcher Interessensvertretungen in Österreich ist die Sozialpartnerschaft, eine Zusammenarbeit von Organisationen, die beispielsweise Arbeitgeber*innen oder Arbeitnehmer*innen vertreten. Hier werden Wirtschafts- und Sozialthemen, z.B. wie viel die Löhne jedes Jahr steigen, verhandelt. Einzelne Vertreter*innen der Sozialpartnerschaft sitzen auch im Parlament, um dort auch ihre Interessen als Abgeordnete einbringen zu können.

Mitglieder der Sozialpartnerschaft sind:

  • Bundesarbeitskammer Österreich
  • Österreichischer Gewerkschaftsbund
  • Wirtschaftskammer Österreichs
  • Landwirtschaftskammer Österreich

Die Arbeiterkammern vertreten gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund die Interessen der Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte)  und der Konsument*innen in Österreich. Ihre Aufgaben sind im Gesetz festgeschrieben. Sie setzen sich für die Rechte von Arbeitnehmer*innen und Konsument*innen gegenüber dem Staat Österreich und der österreichischen Wirtschaft ein, bieten Information, Rechtsberatung und -schutz für Arbeitnehmer*innen.

Die Wirtschaftskammern sind die gesetzlichen Interessenvertretungen der Wirtschaftstreibenden gegenüber dem Staat und den Arbeitnehmervertreter*innen. Sie bieten Informationen für Wirtschaftstreibende und verhandeln gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund über Löhne, Kündigungsfristen, Arbeitszeitfragen etc. (Kollektivvertragsregelungen), die für Unternehmer*innen und Arbeitnehmer*innen in einer Branche gelten.

Arbeitsfragen

  • Was ist die Sozialpartnerschaft?
  • Wer vertritt die Interessen der Arbeitgeber*innen?
  • Wer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen?

Worüber diskutiert wird

2018 erhöhte die Bundesregierung die Maximalarbeitszeit für Arbeitnehmer*innen von 50 Wochenstunden auf 60 Wochenstunden.

  • Überlegt welche Argumente FÜR eine Erhöhung der Maximalarbeitszeit und welche Argumente GEGEN eine Erhöhung.
  • Überlegt welche Organisationen der Sozialpartnerschaft FÜR eine Erhöhung waren und welche GEGEN eine Erhöhung waren.