Abstammungsprinzip

Ein Kind erhält durch die Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft seiner Eltern. Dies ist beispielsweise in Österreich der Fall (außerdem in Italien, Schweden, Tschechien, Ungarn).

Das Abstammungsprinzip wird häufig auch mit dem lateinischen Ausdruck ius sanguinis („Recht des Blutes“) bezeichnet.