bzw. Alliierter Kontrollrat:
In Deutschland und in Österreich gebildetes Organ der Besatzungsmächte. In Österreich wurde der Alliierte Rat am 09. 07. 1945 eingerichtet. Die Grundlage war das in London von den Alliierten beschlossene 1. Kontrollabkommen über Österreich vom 04. 07. 1945.
Der Rat, bestehend aus vier Hochkommissaren, übte oberste Regierungsgewalt aus. Entscheidungen mussten einstimmig getroffen werden, jede Besatzungsmacht hatte Vetorecht. Der Rat legte in der Deklaration vom 09. Juli auch die Besatzungszonen fest. Das 2. Kontrollabkommen über Österreich vom 28. 06. 1946 räumte der provisorischen Regierung größere Kompetenzen ein, regelte den freizügigen Reiseverkehr zwischen den Zonen und erlaubte die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Regierungen der Vereinten Nationen.