Die Arbeitsmarktpolitik wurde 1994 dem neu geschaffenen Arbeitsmaktservice (AMS) zugewiesen, nachdem sie aus der direkten Bundesverwaltung ausgegliedert worden ist. Das AMS besitzt eigene Rechtsträgerschaft und wird von den Sozialpartnern (ÖGB, AK, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung) mitverwaltet. Als Kontrollbehörde fungiert das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Das AMS ist für die Vermittlung von arbeitslosen Personen, die Auszahlung des Arbeitslosen- oder Notstandshilfegeldes, sowie die Karenzgeldauszahlung und andere Aufgaben zuständig. Außerdem finanziert es Schulungs- und Kursmaßnahmen für die berufliche Aus- und Weiterbildung oder für Beratungstätigkeiten, die innerhalb des AMS nicht angeboten werden können. Weitere Aufgaben des AMS sind die Kontrolle der Sicherheits- und Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz und der „Schwarzarbeit“ (Arbeitsinspektorat).