Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind Beschäftigungsformen, die in mehrfacher Hinsicht vom Idealtypus des sogenannten "Normalarbeitsverhältnisses" abweichen. Unter letzterem versteht man standardisierte, vollzeitige, kontinuierliche sowie arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse. In Abgrenzung dazu werden zu atypischer Beschäftigung folgende Erwerbsformen gezählt: Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, Arbeit auf Abruf, Telearbeit und sogenannte scheinselbstständige Beschäftigungen.