Am 4. Dezember 1998 beschlossenes Gesetz, das die Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen regelt, die "im Zuge von Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz zurückbehalten wurden und als ‚Schenkungen‘ oder ‚Widmungen‘ in den Besitz der österreichischen Museen und Sammlungen eingegangen sind ", die zwar rechtmäßig in den Besitz der Museen gelangten, die aber vorher "Gegenstand eines Rechtsgeschäftes gewesen sind, das nach den Bestimmungen des so genannten Nichtigkeitsgesetzes aus dem Jahre 1946 nichtig ist", und "Kunst- und Kulturgegenstände, die trotz Durchführung von Rückstellungen nicht an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger von Todes wegen zurückgegeben werden konnten und als herrenloses Gut in das Eigentum des Bundes übergegangen sind". Ferner wurde die Einsetzung eines Rückgabe-Beirats veranlasst.