In diesem Modul wurde versucht, ein Überblick über die bestehende Diskussion zu neuen Citizenship-Konzepten zu geben und diese Diskussion gleichzeitig mit der Debatte um die Erweiterung direktdemokratischer Instrumente und Beteiligungsverfahren zu verknüpfen. Diese stellen eine mögliche Alternative dar, auch Bevölkerungsgruppen ohne formale politische Teilhaberechte am demokratischen Prozess zu beteiligen und somit entstehende Legitimationsprobleme abzubauen.
Wenn sich das politische System einer Gesellschaft öffnet und versucht, möglichst alle Bevölkerungsgruppen zu inkludieren – unabhängig vom rechtlichen Status als Staatsbürger*in – so muss sich dies auch in der politischen Bildung widerspiegeln. Diese hat die Aufgabe, Schüler und Schülerinnen auf ihr Leben als mündige und aufgeschlossene Bürger*innen vorzubereiten. Dazu brauchen sie einerseits ein gewisses Faktenwissen über Institutionen, Strukturen und Abläufe sowie Analysefähigkeit, welche sie zu einer formalen politischen Partizipation (z.B. Wahlen) ermächtigen (Sachkompetenz). Darüber hinaus – und vielleicht noch wichtiger – muss politische Bildung jedoch auch das Verständnis dafür vermitteln, dass politische Partizipation weit über den formalen Akt des Wählens hinaus geht, welche Formen der aktiven Teilhabe jedem Menschen unabhängig von seiner oder ihrer Staatsbürgerschaft offenstehen und inwiefern jemand in einer globalisierten Welt auch von Vorgängen, die scheinbar „am anderen Ende der Welt“ stattfinden, betroffen sein kann bzw. auf sie Einfluss nehmen kann. Politische Bildung muss daher in einer komplexer werdenden Welt über das Vermitteln von „Fakten“ (die rasch veraltern können) hinausgehen und sich auf das Vermitteln von Kompetenzen konzentrieren. Dieses Kompetenzmodell gibt es bereits seit 2008 auch in der österreichischen politischen Bildung (vgl. Krammer 2008). Wichtiger als die theoretische Erarbeitung oder rechtliche Verankerung eines Konzepts ist aber die tatsächliche Umsetzung, die mit einer adäquaten Lehrer*innenaus- und Fortbildung sowie der Zurverfügungstellung von geeigneten Materialien für den Unterricht einhergehen muss.