E-Government

Der Begriff wurde als Analogie zum gebräuchlicheren Begriff „e-Commerce“ (abgeleitet vom englischen electronic commerce) gebildet. Electronic Government umfasst alle Prozesse der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidungsfindung und Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung, soweit diese unter weitest gehender Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien stattfinden. Dabei sind die Nutzungsmöglichkeiten sehr vielfältig. Sie fangen an bei der Verwaltungsmodernisierung durch elektronische Vorgangsbearbeitung, gehen über die Bereitstellung von Verwaltungsinformationen auf Behörden-Portalen im Internet bis hin zu den komplexen Transaktionen des e-Procurement und interaktiven elektronischen Bürgerdiensten im Netz. Ziel ist es, den Bürger*innen sämtliche Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch zugänglich zu machen. Verwaltungsintern wird ein ganzheitliches Informationsmanagement angestrebt. E-Government steht also für den öffentlichen Sektor in der sich entwickelnden Informationsgesellschaft. Darüber hinaus ist es ein Leitbild einer erneuerten demokratischen Politik und öffentlichen Verwaltung, die den Bürger*innen mehr Transparenz und aktivere Mitsprache anbietet.