Die englische Bill of Rights wurde am 16. Dezember 1689 vom Parlament verabschiedet.
Sowohl die Virginia Declaration of Rights als auch kurz später die amerikanische Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten wurden beide im selben Jahr unterschrieben. Diese entstanden im Zuge der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung und proklamierten die Loslösung dreizehn britischer Kolonien in Nordamerika von Großbritannien.
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die Nationalversammlung, Olympe de Gouges „antwortet“ mit der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin.
Amerikanische Bill of Rights. In zehn Verfassungszusätzen werden die Grundrechte der Bürger definiert.
Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch anerkennt angeborene Rechte jedes Menschen.
Der im Zuge der bürgerlichen Revolution gebildete Kremsierer Reichstag erarbeitet einen Verfassungsentwurf, in dem auch Grundrechte enthalten sind (Kremsierer Entwurf).
Genfer Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Feld.
Österreichisches Staatsgrundgesetz mit seinem bis heute gültigen Grundrechtskatalog.
Gründung des Völkerbundes und der International Labour Organization (ILO). Der Friedensvertrag von St. Germain verpflichtet Österreich zum Schutz ethnischer Minderheiten.
Die Charta der Vereinten Nationen (UN), der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen, wird im Juni unterschrieben und tritt vier Monate später in Kraft.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird von der UN-Generalversammlung beschlossen. Für den amerikanischen Doppelkontinent wird die American Declaration of the Rights and Duties of Man verabschiedet.
Unterzeichnung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten (EMRK) in Rom.
Der Staatsvertrag verpflichtet Österreich zum Schutz der Menschenrechte und legt Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten fest.
Die Römer Verträge legen für die Europäischen Gemeinschaften die vier Freiheiten (Freiheit des Waren-, Personen-, Dienstleistung- und Kapitalverkehrs) fest.
Übernahme der EMRK in österreichisches Recht, ab 1964 in Verfassungsrang.
Einrichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Die UNO legt den Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Pakt über soziale, ökonomische und kulturelle Rechte zur Unterzeichnung auf.
In der Helsinki-Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten (darunter auch die Staaten des Warschauer Paktes) zur Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Gewissens- und Religionsfreiheit.
Die beiden UN-Pakte von 1966 treten in Kraft.
Österreich übernimmt beide Dokumente in nationales Recht. Die American Convention on Human Rights tritt in Kraft.
Der Islamic Council verabschiedet die Universal Islamic Declaration of Human Rights.
Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker tritt in Kraft.
Im Vertrag von Maastricht definiert die EU eine Unionsbürgerschaft.
Einrichtung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte nach der zweiten internationalen Menschenrechtskonferenz der UNO in Wien.
Arabische Charta der Menschenrechte wird von der Liga der Arabischen Staaten verabschiedet, jedoch von keinem Staat ratifiziert.
Grundrechtscharta der Europäischen Union wird proklamiert.
Die neue Version der Arabischen Charta der Menschenrechte wurde verabschiedet.
Die Generalversammlung der United Nations gründet den Human Rights Council, um Verletzungen an den Menschenrechten aufzuzeigen und Empfehlungen auszusprechen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird erlassen.
Die Staatsoberhäupter der zehn Staaten im Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) unterzeichnen die ASEAN Charter, welche einen Passus über die Menschenrechte in den Ländern enthält.
Die Arabische Charte der Menschenrechte wurde insgesamt sieben Ländern ratifiziert und trat am 15. März 2008 in Kraft.
Weitere Beiträge
Quellen
- Bauböck, Rainer (2002): Alle Rechte für alle. Die Geschichte der Menschenrechte. In: Dachs/Fassmann (Hg.). Politische Bildung. Grundlagen – Zugänge – Materialien. Wien: öbv & hpt.
- British Institute of Human Rights – Vereinte Nationen – www.un.org