Entwicklung und Kodifizierung von Grund- und Menschenrechten

1689

Die englische Bill of Rights wurde am 16. Dezember 1689 vom Parlament verabschiedet.

1776

Sowohl die Virginia Declaration of Rights als auch kurz später die amerikanische Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten wurden beide im selben Jahr unterschrieben. Diese entstanden im Zuge der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung und proklamierten die Loslösung dreizehn britischer Kolonien in Nordamerika von Großbritannien.

1789

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die Nationalversammlung, Olympe de Gouges „antwortet“ mit der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin.

1791

Amerikanische Bill of Rights. In zehn Verfassungszusätzen werden die Grundrechte der Bürger definiert.

1811

Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch anerkennt angeborene Rechte jedes Menschen.

1848/49

Der im Zuge der bürgerlichen Revolution gebildete Kremsierer Reichstag erarbeitet einen Verfassungsentwurf, in dem auch Grundrechte enthalten sind (Kremsierer Entwurf).

1864

Genfer Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Feld.

1867

Österreichisches Staatsgrundgesetz mit seinem bis heute gültigen Grundrechtskatalog.

1919

Gründung des Völkerbundes und der International Labour Organization (ILO). Der Friedensvertrag von St. Germain verpflichtet Österreich zum Schutz ethnischer Minderheiten.

1945

Die Charta der Vereinten Nationen (UN), der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen, wird im Juni unterschrieben und tritt vier Monate später in Kraft.

1948

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird von der UN-Generalversammlung beschlossen. Für den amerikanischen Doppelkontinent wird die American Declaration of the Rights and Duties of Man verabschiedet.

1950

Unterzeichnung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten (EMRK) in Rom.

1955

Der Staatsvertrag verpflichtet Österreich zum Schutz der Menschenrechte und legt Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten fest.

1957

Die Römer Verträge legen für die Europäischen Gemeinschaften die vier Freiheiten (Freiheit des Waren-, Personen-, Dienstleistung- und Kapitalverkehrs) fest.

1958

Übernahme der EMRK in österreichisches Recht, ab 1964 in Verfassungsrang.

1959

Einrichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

1966

Die UNO legt den Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Pakt über soziale, ökonomische und kulturelle Rechte zur Unterzeichnung auf.

1975

In der Helsinki-Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten (darunter auch die Staaten des Warschauer Paktes) zur Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Gewissens- und Religionsfreiheit.

1976

Die beiden UN-Pakte von 1966 treten in Kraft.

1978

Österreich übernimmt beide Dokumente in nationales Recht. Die American Convention on Human Rights tritt in Kraft.

1981

Der Islamic Council verabschiedet die Universal Islamic Declaration of Human Rights.

1986

Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker tritt in Kraft.

1992

Im Vertrag von Maastricht definiert die EU eine Unionsbürgerschaft.

1993

Einrichtung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte nach der zweiten internationalen Menschenrechtskonferenz der UNO in Wien.

1994

Arabische Charta der Menschenrechte wird von der Liga der Arabischen Staaten verabschiedet, jedoch von keinem Staat ratifiziert.

2000

Grundrechtscharta der Europäischen Union wird proklamiert.

2004

Die neue Version der Arabischen Charta der Menschenrechte wurde verabschiedet.

2006

Die Generalversammlung der United Nations gründet den Human Rights Council, um Verletzungen an den Menschenrechten aufzuzeigen und Empfehlungen auszusprechen.

2007

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird erlassen.

Die Staatsoberhäupter der zehn Staaten im Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) unterzeichnen die ASEAN Charter, welche einen Passus über die Menschenrechte in den Ländern enthält.

2008

Die Arabische Charte der Menschenrechte wurde insgesamt sieben Ländern ratifiziert und trat am 15. März 2008 in Kraft.

Quellen

  • Bauböck, Rainer (2002): Alle Rechte für alle. Die Geschichte der Menschenrechte. In: Dachs/Fassmann (Hg.). Politische Bildung. Grundlagen – Zugänge – Materialien. Wien: öbv & hpt.
  • British Institute of Human Rights – Vereinte Nationen – www.un.org