Die Europäischen Sozialpartner setzen sich aus dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (BUISNESSEUROPE); der Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME); und der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) zusammen. Diese wirken v.a. an der Sozial- und Beschäftigungspolitik der EU mit und müssen von der Kommission konsultiert werden, wenn sie dem Rat sozialpolitische Vorschläge vorlegt. Als beratende Versammlung der wirtschaftlichen und sozialen Akteur*innen in Europa –Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und Vertreterinnen selbstständiger Berufe – in einem Gremium vereint, wurde bereits 1957 der Wirtschafts- und Sozialausschuss ins Leben gerufen. Neben diesen Organisationen gibt es Gruppierungen in Wirtschaft und Gesellschaft, die spezifische oder sektorbezogene Interessen vertreten. Artikel 152 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU erkennt die Rolle der Sozialpartner in den Arbeitsbeziehungen und im Rahmen des europäischen sozialen Dialogs an. Sie vertreten ihre Mitglieder bei Anhörungen der Kommission und bei Tarifverhandlungen. Außerdem haben sie, neben anderen repräsentativen Verbänden der Zivilgesellschaft, einen Sitz im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.