Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

Am 25. März 1957 wurden in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) von den sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet. Die EWG war und blieb die mit Abstand wichtigste der drei Organisationen. Ihre wesentlichen Ziele waren der Aufbau eines gemeinsamen Marktes auf der Basis einer Zollunion, d.h. der Abbau aller Wirtschaftsschranken, die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Hebung des Lebensstandards in der Gemeinschaft. Sie folgte wie die EGKS dem Modell der wirtschaftlichen Integration, mit dem sich die Erwartung verband, dass die wirtschaftliche Integration mittelfristig eine politische Integration nach sich ziehen würde. Mit dem Fusionsvertrag 1965 (in Kraft seit 1967) wurden die Organe der Europäischen Gemeinschaften EWG, EURATOM und EGKS durch die Schaffung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission für alle drei Gemeinschaften verbunden, die den Organisationen jeweils zu Grunde liegenden Verträge galten weiterhin.

Quellen: https://www.eu-info.de/europa/eu-eg-ewg/EWG/https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/176910/europaeische-wirtschaftsgemeinschaft-ewg  (Stand 15.03.2022)