Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter wurde 1989 vom Europarat als unabhängiges Expert*innenkomitee eingesetzt und prüft die Einhaltung der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe. Zudem stützt er sich auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Verbot von Folter beinhaltet. Der Ausschuss ist ermächtig, an jedem Ort innerhalb der Vertragsstaaten bei den Menschen Inspektionen durchzuführen, die durch eine öffentliche Behörde festgehalten werden. Der Ausschuss fungiert somit als ein außergerichtlicher Präventionsmechanismus.

Quelle: https://www.coe.int/en/web/cpt/about-the-cpt (Stand 15.03.2022)