Der Finanzausgleich weist Ländern und Gemeinden Anteile an den Bundesabgaben zu und wird für vier bis sechs Jahre beschlossen. Zu den Abgaben zählen alle großen Steuern (Lohn-, Umsatz-, Einkommens, und Körperschaftssteuer) deren Erträge nach bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden. Für die Verteilung ist der Bevölkerungsschlüssel wesentlich; während für die Zahlungen an die Länder die Einwohner*innenzahl eins zu eins herangezogen wird, gilt für die Gemeinden der abgestufte Bevölkerungsschlüssel: Bis zu 10.000 Einwohner*innen zählende Kommunen werden mit ca. 1,61 (1 41/67) multipliziert, bis zu 20.000 mit 1,66, bis 50.000 mit zwei und darüber mit dem Schlüssel 2,33.
Quellen: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.991706.html, https://www.staedtebund.gv.at/themen/finanzen/finanzausgleich/, https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/themenfelder/finanzen/Finanzausgleich_Factsheets_20200416_Optimized.pdf (Stand 1503.2022)