Finanzprokuratur

Die Finanzprokuratur in ihrer heutigen Form entstand aus den Fiskalämtern oder Kammerprokuraturen des frühen 19. Jahrhunderts. Ihre Aufgabe war die Wahrnehmung und Überwachung der staatlichen Interessen und Gesetze. Neben der Vertretung des Staatsvermögens kam ihnen die Funktion einer Anklage- und Verfolgungsbehörde in Zivil- und Strafverfahren zu. Diese Aufgaben wurden im Zuge der 1848 einsetzenden Entwicklung zu einem gewaltenteilenden Verfassungsstaat organisatorisch getrennt (Finanzprokuratur und Staatsanwaltschaft). 1918 wurde die dezentrale Organisation der auf dem Gebiet der Republik (Deutsch-)Österreich bestehenden Finanzprokuraturen in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt und Graz übernommen und bis 1923 zentralisiert. Nach der Eingliederung Österreichs ins nationalsozialistische „Deutsche Reich“ wurde die Finanzprokuratur aufgelöst und 1945 wieder errichtet. Im österreichischen Rückstellungswesen kam ihr eine zentrale Bedeutung zu, da sie zum einen als „Anwalt der Republik“ die rechtliche Vertretung der Republik darstellte, wann immer diese an einem Rückstellungsverfahren beteiligt war. Zum anderen war sie quer durch das ganze Rückstellungswesen mit der Wahrung des „öffentlichen Interesses“ beauftragt sowie „Berater“ der Republik und somit von der Konzeption bis zu Detailfragen der Vollziehung in alle wichtige Fragen der Rückstellungsgesetze eingebunden.

Quelle: https://finanzprokuratur.bmf.gv.at/ueber-die-finanzprokuratur/ (Stand 15.03.2022)