Ein Kollektivvertrag ist eine meist jährlich ausgehandelte Vereinbarung zwischen den Organisationen von Arbeitnehmer*innen (Gewerkschaft, Arbeiterkammer) und Arbeitgeber*innen (Wirtschaftskammer, freie Berufe, Industriellenvereinigung); sie legt Mindestnormen hinsichtlich Entlohnung, Arbeitszeit und allgemeinen Arbeitsbedingungen fest, die über die gesetzliche Grundlage hinausgehen. In Einzelfällen werden auch Generalkollektivverträge abgeschlossen, die für alle Wirtschaftsbereiche gelten.
Quellen: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Kollektivvertrag.html; https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Kollektivvertrag.html (Stand 23.03.2022)