Als kombinierten Ladungsverkehr bezeichnet man die Beförderung von Gütern durch zwei oder mehr Verkehrsmittel oder -träger (z.B. Lkw und Bahn) ohne das es zu einem Wechsel des Transportgefäßes (z.B. Container) bei der Umladung kommt. Ziel ist das Bilden einer durchgängigen Transportkette (von Sender zu Empfänger) durch die Verknüpfung der unterschiedlichen Transportmittel zu erreichen, wobei die Vorteile der einzelnen Verkehrsträger genutzt werden. Staatliche Förderungsmaßnahmen sowie die Gründung der Österreichischen Gesellschaft für den kombinierten Verkehr (ÖKOMBI) – heute übernommen von der Rail Cargo Austria – dienen der Unterstützung des kombinierten Ladungsverkehrs. Zudem soll somit der Anteil der Bahntransporte erhöht werden.
Siehe auch: Österreichische Gesellschaft für den kombinierten Verkehr (ÖKOMBI)
Quellen: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kombinierter-verkehr-41099; https://austria-forum.org/af/AEIOU/kombinierter_Ladungsverkehr; https://oevz.com/oekombi-beschaeftigt-ab-dienstag-das-oberlandesgericht-wien/ (Stand 23.03.2022)