Auf dieser Station werden einige wichtige Begriffe angesprochen, die für die Entwicklung der Demokratie in Österreich eine große Rolle spielen.
Hier werden einige davon genauer erklärt:
Autonomie(-bestrebungen)
Der Begriff Autonomie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Unabhängigkeit oder Selbständigkeit. Auf politischer Ebene bedeutet Autonomie, dass eine Region oder ein Staat unabhängig von einer Zentralregierung oder einem anderem Staat ist und somit seine eigenen Gesetze festlegen darf. Besonders in Gebieten, in denen Minderheiten leben, sind manche Bereiche (etwa Sprache oder Schulwesen) autonom geregelt. Im Fall einer angestrebten Autonomie möchte eine Region oder ein Staat unabhängig und selbständig sein, sich also aus dem bestehenden Staatengebilde lösen.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurden Länder wie Polen, die Tschechoslowakei und Ungarn selbständige Staaten, sie erreichten also ihre Autonomie.
Quellen: Politiklexikon, Bundeszentrale für politische Bildung
Die österreichische Verfassung
Die Verfassung stellt die rechtliche Grundlage eines Staates dar. Die österreichische Verfassung wurde 1920 wesentlich vom Juristen Hans Kelsen verfasst, das „Bundes-Verfassungsgesetz“ wurde am 1. Oktober 1920 von der Konstituierenden Nationalversammlung beschlossen und trat am 10. November in Kraft. Es ist, mit einigen Änderungen, bis heute gültig – die österreichische Verfassung ist damit eine der ältesten noch gültigen Verfassungen in Europa.
1929 wurde die Verfassung geändert, manche Kompetenzen (z.B. die Ernennung der Bundesregierung), die zuvor beim Parlament lagen, gingen nun auf den*die Bundespräsident*in über, der*die seitdem auch direkt vom Volk gewählt wird.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Verfassung, die zwischen 1933 und 1945 (die Jahre der austrofaschistischen bzw. nationalsozialistischen Diktaturen) außer Kraft gesetzt war, wieder installiert. Schon in der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 hielten die Unterzeichner fest, die Verfassung von 1920 wieder einsetzen zu wollen. In Diskussionen der Übergangsphase wurde schließlich die novellierte Fassung von 1929 gewählt. Sie ist seit Dezember 1945 bis heute in Kraft.
Das Wahlrecht heute
Das Recht zu wählen – das aktive Wahlrecht – haben heute alle Menschen, die am Stichtag einer Wahl 16 Jahre alt sind und die österreichische Staatsbürger*innenschaft besitzen. Das passive Wahlrecht bedeutet, sich selbst als Kandidat*in bewerben zu können. Wählbar sind in Österreich alle, die die Staatsbürger*innenschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht aus besonderen Gründen ausgeschlossen sind. Für die Wahl des Amtes des*der Bundespräsidenten*Bundespräsidentin ist allerdings die Vollendung des 35. Lebensjahres Voraussetzung.
Adelheid Popp
Auch im Demokratie MOOC – Demokratiepolitische Bildung im Internet (DeMOOC), einem Online-Kurs zur Politischen Bildung, wird ein Überblick über die Geschichte der (modernen) Demokratie gegeben. Videos, Bilder, Informationstexte und Reflexionsfragen ermöglichen eine Vertiefung des Themenfelds Demokratie in Österreich. Im DeMOOC findet sich in der Lektion „Geschichte der Demokratie – Kampf um Demokratie“ etwa ein Porträt von Adelheid Popp.
Adelheid Popp (1869–1939) war eine wichtige sozialdemokratische Frauenrechtlerin. In ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen, wurde sie nach ersten Kontakten zur Sozialdemokratie bald gefragte Rednerin auf politischen Veranstaltungen. Sie ist eine der Gründer*innen der Arbeiter-Zeitung 1892 und setzte sich v.a. für das Frauenwahlrecht ein. Nach dessen Einführung war sie 1919 eine der ersten acht weiblichen Abgeordneten in der Konstituierenden Nationalversammlung Österreichs.
Olympe de Gouges
Die Frauenrechtlerin und Schriftstellerin Olympe de Gouges (1748–1793) prangerte in ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ (1791) an, dass die im Zuge der Französischen Revolution 1789 verabschiedete „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ zwar die Gleichheit jedes einzelnen vor dem Gesetz feststellte, aber nur für Männer gelten sollte. In weiteren Schriften beschäftigte sie sich neben Frauenrechten auch mit der Sklaverei. 1793 wurde Olympe de Gouges wegen angeblicher Propaganda für die Wiedererrichtung der Monarchie zum Tod verurteilt und hingerichtet.
Karoline von Perin-Gradenstein
Karoline Freifrau von Perin-Gradenstein (1806–1888) engagierte sich 1848 für die Rechte von Frauen. Die revolutionäre Bewegung war von Männern dominiert, Frauenrechte stellten noch kein breites Anliegen dar. Eine politische Versammlung von ca. 150 Frauen im Wiener Volksgarten wurde im August 1848 von Männern gestört und musste unterbrochen werden; die Gründung des Wiener demokratischen Frauenvereins konnte dennoch vollzogen werden. Perin-Gradenstein wurde Präsidentin des Vereins, der zwar nur zwei Monate bestand, aber als erster politischer Frauenverein in Österreich große Bedeutung hat. Zu seinen Zielen gehörten die politische Gleichberechtigung für Frauen, bessere Bildung für alle Frauen und Mädchen und die Unterstützung der revolutionären Anliegen.
Quelle: Wien Geschichte Wiki