Station 8: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft

Ausländische Personen, die über einen längeren Zeitraum in Österreich leben und arbeiten, können die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, d.h. eingebürgert werden. Sie erhalten damit bestimmte Rechte wie etwa das aktive und passive Wahlrecht.

Europa im Vergleich: Wie erhält man die Staatsbürgerschaft?

Abstammungsprinzip

  • Staatsangehörigkeitsrecht folgt vor allem dem Abstammungsprinzip, d.h. der Nationalität der Eltern
  • in Österreich geborene Kinder, die per Geburt zwei Staatsbürgerschaften bekommen, können nach dem 18. Geburtstag Doppelstaatsbürger*innen bleiben

Das Staatsangehörigkeitsrecht unterscheidet sich in den einzelnen europäischen Staaten teilweise sehr. In vielen Ländern hat es außerdem in den letzten Jahren Gesetzesänderungen gegeben. In den meisten Fällen enthalten die Gesetze sowohl Elemente des Abstammungsprinzips wie des Territorialprinzips.

Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten

Rechte Pflichten
  • Uneingeschränktes Leben und Arbeiten in Österreich
  • Treuepflicht gegenüber dem Staat
  • Wahlrecht
  • Übernahme eines Geschworenenamtes
  • Schutz durch österreichische Botschaften im Ausland
  • Wehr- und Wehrersatzdienst für Männer
  • Förderung durch bestimmte Stipendien für Student*innen und Wissenschaftler*innen

Wie wird man österreichische*r Staatsbürger*in?

  • … mit der Geburt, wenn mindestens ein Elternteil Österreicher*in ist.
  • … bei Vorliegen eines Rechtsanspruchs, z.B. wenn man seit mindestens fünf Jahren mit einem/r Österreicher*in verheiratet ist.
  • … auf einen Antrag hin, z.B. nach zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich.
  • … wenn es im Interesse der Republik liegt und die Person besondere kulturelle, wirtschaftliche, sportliche oder wissenschaftliche Bedeutung für Österreich hat.

Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, wenn jemand nicht durch Geburt bereits die Staatsbürgerschaft erhalten hat:

  • Unbescholtenheit
  • kein bestehendes Aufenthaltsverbot
  • bejahende Einstellung zur Republik Österreich
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • Abgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (wenn möglich und zumutbar)
  • Staatsbürgerschaftstest
  • Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (Deutschtest B1)
  • ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich mindestens 6 bzw. 10 Jahre vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft

© Demokratiezentrum Wien

Die Grafik zeigt die Zahl der Einbürgerungen bis 2018. Im Jahr 2023 erhielten deutlich mehr, knapp 19.940 Menschen, die österreichische Staatsbürgerschaft. Das ist vor allem auf die 2020 eingeführte Einbürgerungsoption für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus zurückzuführen. Diese leben zumeist im Ausland und müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft mit der Einbürgerung in Österreich nicht aufgeben. 2023 machten ca. 7.980 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch, das sind etwa 40% aller Einbürgerungen des Jahres (2022 waren es noch etwa 9.700).

Wusstest du…

… dass in Österreich die Staatsangehörigkeit eines neugeborenen Kindes von der Nationalität der Eltern abhängt, in anderen Ländern aber – etwa in den USA – der Geburtsort dafür ausschlaggebend ist? Diese beiden Prinzipien nennt man Territorial- (Geburtsort) oder Abstammungsprinzip (Nationalität der Eltern).

Diskussionsaufgabe

Ohne Staatsbürgerschaft kann man in Österreich nicht wählen. Wie kann man in einer Demokratie trotzdem die eigenen Interessen vertreten?

Quellen