Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin steht an der Spitze der Republik Österreich, er*sie ist also das Staatsoberhaupt.
Alle sechs Jahre können alle wahlberechtigten Österreicher*innen direkt den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin wählen. Das Staatsoberhaupt wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt und kann maximal 12 Jahre (zwei Amtszeiten lang) im Amt sein. Sein*ihr Büro ist in der Hofburg in Wien.
Aufgaben des Staatsoberhauptes
- Ernennen und entlassen der Bundesregierung
- Österreich in der Welt vertreten
- Gesetze unterschreiben
- Oberbefehlshaber*in des österreichischen Bundesheeres
- Bei Bedarf Volksabstimmungen über Gesetze anordnen
- Bei Bedarf den Nationalrat oder die Landtage auflösen
- Ernennen der höheren Beamt*innen der Verwaltung und der Richter*innen
- Ernennen der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes
In der Regel braucht der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin einen Vorschlag der Bundesregierung, eines Bundesministers oder einer Bundesministerin für seine*ihre Aufgaben.
Seit 26. Jänner 2017 ist Alexander Van der Bellen Bundespräsident der Republik Österreich.
Arbeitsfragen
- Wie wird man in Österreich Bundespräsident*in?
- Wie lange kann man in Österreich Bundespräsident*in sein?
- Was sind wichtige Aufgaben des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin?
Quellen
- Kneihs, Benjamin (u.a.): Einführung in das österreichische Recht. Wien 2011, S.72
- Demokratiewebstatt: Politische Ämter
- Politik Lexikon: Bundespräsident*in
alle Links zuletzt aufgerufen am 7.12.2020