BP Alexander Van der Bellen beim Gedenkakt zum 80. Jahrestag des 12. März 1938
© Peter Lechner / HBF

Bundespräsident*in

Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin steht an der Spitze der Republik Österreich, er*sie ist also das Staatsoberhaupt.

Alle sechs Jahre können alle wahlberechtigten Österreicher*innen direkt den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin wählen. Das Staatsoberhaupt wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt und kann maximal 12 Jahre (zwei Amtszeiten lang) im Amt sein. Sein*ihr Büro ist in der Hofburg in Wien.

Aufgaben des Staatsoberhauptes

  1. Ernennen und entlassen der Bundesregierung
  2. Österreich in der Welt vertreten
  3. Gesetze unterschreiben
  4. Oberbefehlshaber*in des österreichischen Bundesheeres
  5. Bei Bedarf Volksabstimmungen über Gesetze anordnen
  6. Bei Bedarf den Nationalrat oder die Landtage auflösen
  7. Ernennen der höheren Beamt*innen der Verwaltung und der Richter*innen
  8. Ernennen der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes

In der Regel braucht der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin einen Vorschlag der Bundesregierung, eines Bundesministers oder einer Bundesministerin für seine*ihre Aufgaben.

Seit 26. Jänner 2017 ist Alexander Van der Bellen Bundespräsident der Republik Österreich.

Arbeitsfragen

  • Wie wird man in Österreich Bundespräsident*in?
  • Wie lange kann man in Österreich Bundespräsident*in sein?
  • Was sind wichtige Aufgaben des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin?

Quellen

alle Links zuletzt aufgerufen am 7.12.2020