Der Bereich der Rechtsprechung wird auch Judikative (von lat. Judex, der Richter) genannt. Damit im politischen System kontrolliert werden kann, ob die Grundsätze des geltenden Rechts eingehalten werden, gibt es Gerichte und Richter*innen.
Österreich ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet, dass in der Verfassung und den Gesetzen die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher*innen sowie die Einhaltung des Rechts durch die Gerichte geregelt sind. Es gelten zwei Rechtsordnungen: das EU-Recht und das österreichische Recht.
In der österreichischen Rechtsordnung gibt es das Privatrecht und das öffentliche Recht.
Das Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen Menschen, also zum Beispiel Scheidungen, Mietangelegenheiten etc.
Das öffentliche Recht regelt, wie die Interessen der Einzelnen und der Gesamtgesellschaft ausgeglichen werden (z.B. Wehr- und Zivildienst). Der Staat vertritt die Interessen der Gesamtgesellschaft vor allem auch, wenn einzelne Personen Verhaltensregeln gebrochen haben und damit anderen Personen geschadet haben (also z.B. Diebstahl, Raub etc.). Dies wird im Strafgesetz geregelt. Personen ab 14 Jahren können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, können also angezeigt bzw. verurteilt werden, wenn sie das Strafgesetz verletzt haben.
Das öffentliche Recht umfasst außerdem Regelungen über die Staatsorgane und die Verteilung der Kompetenzen im Bundesstaat. Auch in der österreichischen Bundesverfassung sind die wichtigsten Regeln für Politik festgeschrieben, die alle staatlichen Stellen und Institutionen beachten müssen.
Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen
In den Gerichten wird überprüft, ob die Grundsätze des österreichischen Rechts eingehalten werden. Die Tätigkeit der österreichischen Beamt*innen, also der Verwaltung, werden durch den Verwaltungsgerichtshof, den Verfassungsgerichtshof und den Rechnungshof kontrolliert. Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist es, festzustellen, ob Behörden der Verwaltung, Staatsverträge, Verordnungen und Gesetze im Einklang mit der Verfassung sind, also verfassungskonform sind, bei Wahlen alles rechtskonform abläuft, und er kontrolliert die obersten Staatsorgane (wie Bundeskanzler*in, Vizekanzler*in, Minister*innen, Bundespräsident*in) auf Antrag des Nationalrats.
Die Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft prüft ebenfalls Missstände der Verwaltung und behandelt auch Petitionen und Bürgerinitiativen, die an den Nationalrat gerichtet sind. Alle Menschen, die in Österreich leben, können sich an die Volksanwält*innen wenden, wenn sie von österreichischen Behörden ungerecht und nicht umfassend behandelt werden.
Der Rechnungshof
Der Rechnungshof prüft alle öffentlichen Ausgaben des Staates und der Bundesländer. Er kontrolliert, ob Gelder sparsam und zweckmäßig eingesetzt werden. An der Spitze des Rechnungshofes steht ein Rechnungshofpräsident/eine Rechnungshofpräsidentin. Diese/r wird vom Nationalrat für eine Dauer von zwölf Jahren einmalig gewählt.
EU Gerichte
Auch in der Europäischen Union gibt es Gerichte, die überprüfen, ob die nationalen Gesetze im Einklang mit dem EU-Recht stehen (Gerichtshof der Europäischen Union), bzw. die Ausgaben der EU kontrollieren (Europäischer Rechnungshof).
Arbeitsfragen
- Wer kontrolliert in Österreich, ob die politischen Entscheidungen den Gesetzen und der Bundesverfassung nicht widersprechen?
- Was macht der Verfassungsgerichtshof?
- Was macht der Verwaltungsgerichtshof?
- Was macht die Volksanwaltschaft?
- Was macht der Rechnungshof?
Weitere Beiträge
Quellen
- Kneihs, Benjamin (u.a.): Einführung in das österreichische Recht. Wien 2011, S.18
- Volksanwaltschaft.gv.at: Aufgaben und Tätigkeiten
- Vfgh.gv.at: Kompetenzen
- Österreich.gv.at: Strafbarkeit von Jugendlichen
- Politik Lexikon: Rechnungshof
alle Links zuletzt aufgerufen am 7.12.2020