Das Parlament setzt sich in Österreich aus dem Nationalrat und dem Bundesrat zusammen. Gemeinsam beschließen und prüfen sie die Gesetze, die für ganz Österreich gelten. Außerdem kontrollieren sie die Arbeit der Regierung.
Der Nationalrat hat 183 Abgeordnete, die alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Österreicher*innen bei den Nationalratswahlen gewählt werden. Für Parteien gilt also: Mehr Prozent der Stimmen bei der Nationalratswahl bedeuten mehr Abgeordnete im Nationalrat. Man sagt dazu auch eine Partei erhält mehr Mandate. An der Spitze des Nationalrats steht der*die Präsident*in des Nationalrats.
Bevor im Nationalrat von allen Abgeordneten Gesetze beschlossen werden, beraten sich einige Abgeordnete von Nationalrats- bzw. Bundesratsmitgliedern über die Gesetzesvorschläge. Eine solche Beratung heißt Ausschuss. Zu einem Ausschuss können auch Expert*innen, vor allem Beamt*innen, eingeladen werden. Sitzungen eines Ausschusses sind meistens nicht öffentlich. Im Gegensatz dazu sind Sitzungen des Nationalrats öffentlich. Das heißt, sie können von allen besucht werden und werden oft auch im Fernsehen bzw. im Internet übertragen.
Im Bundesrat werden die Interessen der Bundesländer bei der Gesetzgebung vertreten. Der*die Bundesratspräsident*in wird alle sechs Monate von einem anderen Bundesland gestellt.
Nachdem die Gesetze vom Nationalrat beschlossen wurden, werden sie dem Bundesrat vorgelegt. Dieser kann gegen die Gesetze Einspruch erheben (Vetorecht). Allerdings kann der Nationalrat dennoch diese Gesetze beschließen, auch wenn der Bundesrat dagegen Einspruch erhoben hat. Der Bundesrat selbst bzw. ein Drittel seiner Mitglieder kann dem Nationalrat Gesetzesvorschläge machen, damit diese ein Gesetz werden.
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Diese gelobt den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin an und kann eine Volksabstimmung zu dessen*deren Absetzung beschließen. (Dies passiert nur dann, wenn der*die Bundespräsident*in die Pflichten grob verletzt hat).
Wie spielt das Parlament mit der Bundesregierung zusammen?
Nach den Nationalratswahlen beauftragt der*die Bundespräsident*in meistens das Oberhaupt der stimmenstärksten Partei (die Partei, die die meisten Mandate bei den Wahlen erzielt hat) mit der Regierungsbildung.
Die Regierung muss im Nationalrat eine Mehrheit der Abgeordneten von ihren Gesetzesvorschlägen und ihrer Politik überzeugen, damit daraus Gesetze entstehen. Daher bilden meistens zwei oder mehrere Parteien eine Regierung (Koalition) um gemeinsam die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament zu haben. Die Regierungsmitglieder sind also in der Regel Mitglieder der Parteien, die im Nationalrat die Mehrheit haben. Da die Gesetze im Parlament verabschiedet werden, benötigt die Regierung die Unterstützung der Nationalratsabgeordneten für ihre Gesetzesvorschläge und ihre Arbeit im Allgemeinen. Verweigert die Mehrheit der Nationalratsabgeordneten der Regierung das Vertrauen, ist die Regierung vom Bundespräsidenten zu entlassen.
Die Parteien, die im Nationalrat, nicht aber in der Regierung vertreten sind, werden Oppositionsparteien genannt. Ihre Aufgabe ist vor allem die Kontrolle der Regierung.
Wer kann ein Gesetz im Parlament einbringen?
Die Bundesverfassung kennt vier Formen, wie ein Gesetz entstehen kann (Gesetzesinitiative):
Mitglieder des Nationalrats, also Abgeordnete, können einen Gesetzesentwurf einbringen. Es müssen mindestens fünf Abgeordnete sein.
Der Bundesrat oder mindestens ein Drittel der Bundesratsmitglieder kann einen Gesetzesentwurf einbringen.
Die Regierung kann dies tun, es ist ja ihre Hauptaufgabe, mittels Gesetzen zu regieren. Daher kommen in der Regel die meisten Vorschläge für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen von der Regierung.
Die Bevölkerung mittels eines Volksbegehrens, das von mindestens 100 000 Österreicher*innen unterzeichnet wurde.
Arbeitsfragen
- Was ist der Nationalrat und was sind seine Aufgaben?
- Was ist der Bundesrat und was sind seine Aufgaben?
- Wer kann aller einen Vorschlag für ein Gesetz machen?
- Wie kommt es zu einem Gesetz?
Quellen
- Demokratiewebstatt: Wer bestimmt in einer Demokratie
- Parlament.gv.at: Die Aufgaben des Parlaments
- Parlament.gv.at: Die Aufgaben des Nationalrats
- Parlament.gv.at: Ausschüsse des Nationalrats
- Parlament.gv.at: Die Aufgaben des Bundesrates
- Politik Lexikon: Bundesversammlung
alle Links zuletzt aufgerufen am 7.12.2020