In diesem Modul erfährst du wie Politik in Österreich funktioniert und wen es dafür braucht. Wer hat welche Aufgabe, wie viel Macht? Klicke einfach auf die einzelnen Bilder, dann findest du die Informationen zu den einzelnen Institutionen. In den Arbeitsfragen und beim Quiz kannst du dein Wissen überprüfen!
Akteur*innen des österreichischen politischen Systems
Lies nun folgenden Text, der die Grundlagen der österreichischen Politik erklärt!
Grundsätze des österreichischen politischen Systems
Die Regeln für Politik in Österreich sind vor allem in der österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben. Die wichtigsten vier Grundsätze sind:
Demokratie bedeutet, dass das Volk bzw. die gewählten Vertreter*innen des Volkes bestimmen, welche Politik gemacht wird. Die Entscheidungen orientieren sich am Mehrheitsprinzip (möglichst viele, eben die Mehrheit, sollen das Sagen haben). Es gibt Wahlen. Jede*r Wahlberechtigte darf wählen und gewählt werden, jede Stimme zählt gleich viel. Menschen, die politische Ämter bekleiden, sind verantwortlich und können kontrolliert und abgewählt werden. Damit jede*r an politischen Entscheidungen teilnehmen kann, gibt es Zeitungen, Radio, Internet. Diese haben das Recht, jede Art von Information, die nicht gegen die geltenden Gesetze verstößt, zu veröffentlichen (Informations- und Pressefreiheit). Jede*r darf seine bzw. ihre Meinung äußern (Meinungsfreiheit).
Jede*r hat das Recht, an einer Organisation teilzunehmen bzw. eine zu gründen, die im demokratischen System politische Interessen vertritt (Vereins- und Versammlungsfreiheit). Die Regeln der Demokratie, Rechte und Pflichten, werden in einer Verfassung und in Gesetzen festgeschrieben. Es wird kontrolliert, dass die Gesetze und die Verfassung von allen eingehalten werden (es gibt Kontrollinstanzen).
Anders als bei einer Monarchie, wo der oder die aus der Königsfamilie stammende König*in Staatsoberhaupt ist, wird in einer Republik das Staatsoberhaupt für eine gewisse Zeit gewählt. In Österreich ist das Staatsoberhaupt der oder die Bundespräsident*in und wird alle sechs Jahre gewählt. Alle österreichischen Staatsbürger*innen ab 35 Jahren können dafür kandidieren.
Das Staatsgebiet Österreichs ist in neun Bundesländer, 118 politische Bezirke und 2100 Gemeinden gegliedert. Politische Entscheidungen werden nicht nur für ganz Österreich, also auf Bundesebene, getroffen, sondern auch auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. Es ist aufgeteilt, welche Entscheidungen auf welcher Ebene getroffen werden. Die Interessen der Bundesländer werden von den Landeshauptleuten und im Parlament vom Bundesrat vertreten.
Das besagt, dass es Gesetze gibt, die von allen Staatsorganen (z.B. Bundesregierung, Bundespräsident, etc.) eingehalten werden müssen. Es gibt Kontrollen, insbesondere Gerichte, die überwachen, dass die Gesetze eingehalten werden. Die Richter*innen sind unkündbar, unversetzbar und unabsetzbar.
Liberales Grundprinzip
Das „liberale“ Grundprinzip bezieht sich auf die liberalen Grundrechte und ihre Einhaltung bzw. ihren Schutz. Die Grund- und Menschenrechte sollen die Freiheit und Sicherheit aller Menschen, die in Österreich leben, sichern. Das bedeutet, dass alle Gesetze, Verordnungen oder Bescheide grundrechtskonform sein müssen – sie dürfen also nicht gegen Grundrechte verstoßen. Dies wird von den unabhängigen Gerichten, vorwiegend vom Verfassungsgerichtshof, kontrolliert. Dieser kann Gesetze aufheben bzw. ihre „Reparatur“ (also Reform bzw. Anpassung) fordern, wenn ein Gesetz gegen die Grundrechte (und damit gegen die Verfassung) verstößt.
Betrachte nun die Grafik, lies dazu nachfolgenden Text über Gewaltenteilung und beantworte dann die Arbeitsfragen:
Diese Grafik zeigt vereinfacht, wie das politische System in Österreich gegliedert ist und wie Gesetze entstehen. In den Texten des Lernmoduls findest du alle konkreten Informationen.
Gewaltenteilung
Die Legislative ist der Bereich, wo Gesetze beschlossen werden. Das ist vor allem die Aufgabe des Parlaments (Nationalrat und Bundesrat) und der Landtage (in manchen Politikbereichen, nämlich im Bauwesen, Naturschutz, Jugend und Fischerei beschließen die Landtage Gesetze, die dann nur für das jeweilige Bundesland gelten) sowie des Europäischen Parlaments (EP).
Die Exekutive ist der Bereich, der die Gesetze vollzieht. Das ist die Aufgabe der Bundesminister*innen, der Bundesregierung, des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin, der Landesregierung und der übrigen Verwaltung (z.B. Magistrat, Bürgermeister*in, Gemeindeamt, Polizei etc.).
Die Judikative (von Lateinisch Iudex, der Richter) ist der Bereich, der Recht spricht. Das ist die Aufgabe der Gerichte.
Diese drei Bereiche werden „Gewalten“ genannt und ihre Aufgabenbereiche sind im Großen und Ganzen voneinander getrennt (Gewaltenteilung). Dies ist in der Bundesverfassung festgeschrieben, denn die drei Bereiche sollen sich gegenseitig kontrollieren: Die Gerichte (Judikative) entscheiden nicht nur die Rechtsstreitigkeiten der Bürger*innen und Straffälle. Sie entscheiden auch, ob die Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen. Das Parlament (Legislative) kontrolliert die Arbeit der Regierung (Exekutive) etc. Die Judikative ist von der Verwaltung getrennt. Gewaltenteilung bedeutet auch, dass Menschen nicht zwei bestimmte Ämter zur selben Zeit ausüben dürfen, also ein*e Richter*in darf nicht zugleich als Bundespräsident*in oder als Bundesminister*in oder als Parlamentarier*in arbeiten.
In der Demokratie ist es wichtig, dass es die Gewaltenteilung gibt, da sonst manche politischen Institutionen bzw. Personen zu viel Macht und Einfluss haben. Die Gewaltenteilung gewährleistet Freiheit.
Arbeitsfragen
- Wie lauten die vier wichtigsten Grundsätze des österreichischen politischen Systems?
- Was sind die drei Gewalten?
- Was ist Gewaltenteilung?
- Welchen Sinn hat die Gewaltenteilung?
- Ordne den drei Gewalten die Institutionen der Grafik zu!
Worüber diskutiert wird
Während der COVID-19 Pandemie wurden von der Bundesregierung Verordnungen erlassen, die den Menschen das Verlassen ihrer Wohnung oder ihres Hauses nur zu ganz bestimmten Zwecken erlaubte. Ohne einen dieser Gründe war es verboten. So stark eingeschränkt wurde die Freiheit der Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg nicht. Ob dies ein notwendiger Eingriff zur Pandemiebekämpfung war, oder ob solche Grundrechte auch in Zeiten einer Pandemie gewahrt werden sollten, wurde viel diskutiert.
Pro-Argumente:
+ Nur durch diese starken Einschränkungen konnten Kontakte tatsächlich reduziert werden und dadurch Todesfälle verhindert werden
+ Die Verordnungen galten immer nur für einen begrenzten Zeitraum
Kontra-Argumente
– Durch solche Eingriffe in die Grundrechte wird die Demokratie gefährdet
– Grundrechte sollten zu jeder Zeit gewährleistet werden
Quellen
- Polipedia: Demokratie
- Parlament.gv.at: Gewaltenteilung
- Demokratiewebstatt: Merkmale einer Demokratie
alle Links zuletzt aufgerufen am 7.12.2020