Ausschnitt des Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich vom 30. Juli 1955 zum abgeschlossenen Staatsvertrag
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Staatsvertragsunterzeichnung

Am 15. Mai 1955 wurde im Wiener Schloss Belvedere von den Außenministern der vier alliierten Staaten USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion und vom österreichischen Außenminister Leopold Figl der Staatsvertrag (= Abkommen zwischen mindestens zwei Staaten) unterzeichnet. Auf dem Foto sieht man, wie Figl den unterzeichneten Vertrag vom Balkon des Schlosses aus der jubelnden Menge im Schlosspark zeigt. Bilder dieser „Balkonszene“ wurden in TV-Berichten oft mit den Worten Figls „Österreich ist frei!“ unterlegt. Diesen Satz sagte der damalige österreichische Außenminister allerdings im Inneren des Schlosses.

Der Staatsvertrag regelt, welche Merkmale die Zweite Republik haben sollte. Wichtige Merkmale, die in diesem Vertrag festgeschrieben sind, sind die Wiederherstellung Österreichs als freier, unabhängiger, demokratischer und neutraler Staat, das Verbot einer wirtschaftlichen und politischen Vereinigung mit Deutschland, die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten und Regelungen zum Abzug der Besatzungstruppen. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags wurde der Alliierte Rat aufgelöst, und die Soldaten der Alliierten verließen das Land. Die im Staatsvertrag vereinbarte Neutralität wurde am 26. Oktober 1955 in einem Gesetz vom Nationalrat beschlossen.

Die Republik Österreich kennzeichnen bis heute folgende Merkmale einer Demokratie:

  • Allgemeines, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht
  • Regelmäßige Abhaltung freier Wahlen
  • Informations- und Meinungsfreiheit
  • Freiheit, Parteien und Interessensgruppen zu bilden
  • Rechtsstaatlichkeit (politische und bürgerliche Rechte werden eingehalten)

Arbeitsfragen

  • Was ist ein Staatsvertrag?
  • Was sind wichtige Punkte des Staatsvertrags?

Quellen

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