In allen Schulformen und Schulstufen gilt seit 1978 der Grundsatzerlass zum fächerübergreifenden Unterrichtsprinzip Politische Bildung (vgl. BMBF 2015). In diesem wird festgehalten, dass Politische Bildung in allen Gegenständen und Bereichen der Schulbildung zu integrieren ist und alle beteiligten Lehrpersonen angehalten sind, zu einem ausgeprägten Demokratiebewusstsein der Lernenden beizutragen. In der Praxis kann die Unverbindlichkeit des Grundsatzerlasses jedoch auch dazu führen, dass sich schlussendlich niemand wirklich verantwortlich fühlt.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Kombinationsfächer und Wochenstunden der Politischen Bildung an den jeweiligen Schultypen in Österreich:
© BMBWF / Zentrum Polis 2020
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist Politische Bildung ab der sechsten Schulstufe für alle Schüler*innen Pflicht, unabhängig von der Schulform. Am häufigsten wird Politische Bildung mit dem Unterrichtsfach Geschichte kombiniert. Neben diesem bereits länger existierenden Leitfach wurde der Politischen Bildung lange Zeit wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Nicht zuletzt auch aufgrund der Fokussierung der Lehrer*innenausbildung auf die Geschichte (vgl. Tanzer 2011: 45).
In der Sekundarstufe II gestaltet sich die Organisation je nach Schultyp sehr unterschiedlich. So ist die Politische Bildung an der HTL in ein großflächiges Fach eingebettet (gemeinsam mit Geografie, Geschichte und der Volkswirtschaftslehre als viertem Bereich), um beispielsweise durch bereichsübergreifende Projekte Synergien zu erzielen und Redundanzen zu reduzieren. Ein eigenständiges Unterrichtsfach Politische Bildung gibt es nur an den Berufsschulen. Hier liegt der Fokus sehr stark auf der beruflichen Praxis der Schüler*innen und damit verbundenen Interessensvertretungen, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen, sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Erreichung beruflicher Ziele.
Alle Lehrpläne sehen eine kompetenzorientierte Politische Bildung vor.