Mit dem Erstarken der Ökologie- und Grünbewegungen in den 1980er Jahren und der Durchsetzung der allgemeinen Erkenntnis, dass die Ressourcen auf unserer Erde nicht unendlich sind, erstarkte auch die Debatte um den Begriff der Nachhaltigkeit. In verschiedensten gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Debatten und Politikfeldern ist das Adjektiv „nachhaltig“ präsenter denn je. Nachhaltigkeit ökologisch verstanden bezieht sich meist auf den ressourcenschonenden Umgang mit dem Lebensraum Erde. Nachhaltigkeit in einem ökonomischen Sinne bezieht sich auf die effiziente Nutzung von begrenzten Ressourcen. Nachhaltigkeit kann aber auch sozial verstanden werden – hierbei rücken Begriffe wie Solidarität oder soziale Gerechtigkeit bzw. Generationengerechtigkeit in den Vordergrund. Darüber hinaus wird Nachhaltigkeit oft als Teil des demokratischen Wertekanons oder als handlungsleitendes Prinzip für soziale Gerechtigkeit bezeichnet. Der Begriff der Nachhaltigkeit hat sich in wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskursen in den letzten Jahrzehnten etabliert und hat sich auch in den Medien und dem allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend durchgesetzt – häufig wird der Begriff aber verwendet, ohne ihn inhaltlich zu definieren oder einzugrenzen.
An diesem Punkt setzen auch die Kritiken des Begriffs an: Nachhaltigkeit sei zu einem Modewort verkommen und inzwischen zu umfassend geworden. Für ein analytisches Konzept oder gar ein „handlungsleitendes Prinzip“ sei der Begriff zu breit.
Die Anfänge des Nachhaltigkeitsbegriffe
Etwa im Jahr 1713 verfasste Hans Carl von Carlowitz, Oberberghauptmann im damaligen Königreich Sachsen, eine Abhandlung über wirtschaftlichen Waldbau. Die Förderung von Bodenschätzen war im damaligen Sachsen die Grundlage des wachsenden Wohlstands, war aber an eine ausreichende Verfügbarkeit von Brennholz, also an genügend Wald gebunden. Deshalb verfasste Carlowitz einen Text über „continuirliche beständige und nachhaltende Nutzung“ (von Carlowitz/Hamberger 2013: 26) des Waldes als Grundlage dieses wichtigen Wirtschaftszweigs (vgl. Bauchmüller 2014: 3). Das Wort „nachhaltend“ wurde in dem Text wohl eher beiläufig verwendet und „erst durch retrospektive Konstruktion wurde aus der Formulierung die Geburtsstunde eines Fachbegriffs“ (Uekötter 2014: 10). Im Lauf der Zeit entwickelte sich Nachhaltigkeit vor allem in der Forstwirtschaft zu einem wichtigen Prinzip.
Im beginnenden 19. Jahrhundert gab es auch noch eine andere Bedeutung von „Nachhalt“, nämlich im Sinne von „Reserve für den Notfall“. Das bedeutete, dass nicht die forst- oder montanwirtschaftliche Nutzung des Waldes im Vordergrund stehen sollte, sondern ein möglichst vielfältiger Wald, in dem die Menschen im Notfall verschiedenste Tiere und Pflanzen vorfinden würden, um einige Zeit überleben zu können. Die Debatte darüber, in welcher Weise die vorhandenen Wälder vornehmlich genutzt werden sollen, wurde über Jahrzehnte weitergeführt. Letztlich setzte sich die Ansicht durch, dass der Wald kein öffentlich verfügbares Allgemeingut (im Sinne von Nachhalt), sondern möglichst effizient (nachhaltend) für die (Montan-) Wirtschaft eingesetzt werden sollte. Die wirtschaftliche Nutzung setzte sich also gegenüber dem öffentlichen „Gemeingut Wald“ durch (Uekötter 2014: 11). Gleichzeitig markierte der Beginn der planmäßigen, effizienten Waldnutzung zu wirtschaftlichen Zwecken auch den Beginn der Forstwissenschaft.
Dieser kurze historische Exkurs zeigt einige Aspekte des Nachhaltigkeitskonzepts auf, die bis heute wichtig sind: Erstens galt der ursprüngliche Gedanke der Wirtschaft (und nicht etwa der Ökologie), zweitens kam die Aufforderung zur nachhaltigen Nutzung „von oben“, von staatlicher Seite und drittens wurden technische Neuerungen und Lösungsansätze (Forstwissenschaft) als eine Notwendigkeit für nachhaltiges Wirtschaften angesehen. Nachhaltige Ressourcennutzung zielte somit auf das Bewahren von Bekanntem und Bestehendem; natürliche, regenerative Ressourcen sollten nach wirtschaftlichen Bedürfnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen umgestaltet und genützt werden. Nachhaltigkeit wird also von Beginn an vorwiegend als ressourcen-ökonomisches Prinzip verstanden (vgl. Pufé 2014: 16).
Nachhaltigkeit als Konzept des 20. Jahrhunderts
„Die Grenzen des Wachstums“
Im Jahr 1972 veröffentlichten Wissenschaftler*innen des Massachusetts Institute of Technology (MIT) im Auftrag des eine Studie unter dem Titel „Die Grenzen des Wachstums“. Darin wiesen die Forscher*innen unter Leitung von Dennis Meadows erstmals darauf hin, dass das vorherrschende Wirtschaftsmodell, das auf stetigem Wachstum und Ressourcenausbeutung basiert, früher oder später an seine natürlichen Grenzen stoßen wird. Es sei auf einer Welt mit begrenzten Ressourcen schlicht unmöglich, dass Bevölkerung, Wirtschaft und Wohlstand unbegrenzt wachsen könnten. Er entwirft mehrere Zukunftsszenarien, die jeweils einen sehr starken Abfall im Lebensstandard der Menschen und in der Anzahl der Weltbevölkerung prognostizieren, sollten bisherige Prinzipien und Strukturen des Weltwirtschaftssystems beibehalten werden. Dieser Bericht war ein wichtiger erster Schritt für die moderne Nachhaltigkeitsdebatte, die stark auf die bereits wahrnehmbaren Umweltschäden und erste negative Auswirkungen der Globalisierung auf verschiedene Regionen der Welt fokussierte (vgl. Bauchmüller 2014: 3).
„Unsere gemeinsame Zukunft“
Als nächster wichtiger Schritt in der Nachhaltigkeitsdebatte wird der Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ der World Commission on Environment and Development (so genannte Brundtland-Kommission) genannt. Diese wurde von der UN-Generalversammlung beauftragt, um sich mit dem Thema der „nachhaltigen Entwicklung“ zu befassen und veröffentlichte 1987 ihren Bericht. Darin erarbeitet die Kommission eine bis heute gängige Definition: „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen“ (UN World Commission on Environment and Development 1987: 37). Damit werden Aspekte der Generationengerechtigkeit sowie die ökonomische Dimension deutlich angesprochen. Zudem lässt die Formulierung „Bedürfnisse befriedigen“ auch Platz für einen breiteren Zugang z.B. in Richtung globaler Solidarität und Ökologie (vgl. Pufé 2014: 16). Diese Definition zeigt außerdem eine Unterscheidung zwischen Prozess und Zustand: Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung „bezeichnet einen Prozess gesellschaftlicher Veränderung, während der Begriff der Nachhaltigkeit (…) einen Zustand beschreibt“ (Grunwald/Kopfmuller 2006: 7).
Der Bericht wurde zu einer „bewegten Zeit“ veröffentlicht: Einerseits hatten sich in den vorangegangenen Jahren verschiedene Grünbewegungen in Europa formiert. 1983 zog die Grüne Partei in den deutschen Bundestag ein, 1986 in den österreichischen Nationalrat. Gesellschaftspolitisch wurden Fragen der Umwelt- und Energiepolitik verstärkt thematisiert. Besonders der so genannte „saure Regen“ und das Waldsterben waren (auch politisch) sehr wichtige Themen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, die durchaus dazu beitrugen, dessen Auswirkungen abzuschwächen, wie etwa der verpflichtende Einbau von Katalysatoren in Kfz. Andererseits machten große Umweltkatastrophen wie etwa der Reaktorunfall in Tschernobyl mögliche Gefahren von neuen Technologien sichtbar und verdeutlichten auf drastische Weise die globale Verbundenheit (und Abhängigkeit) aller Menschen und aller Länder – auch über Generationen hinweg. Es wurde deutlich, dass die Folgen der menschlichen Handlungen für die Umwelt und auch für die Menschen nicht an nationalstaatlichen Grenzen Halt machen. Der Begriff der Nachhaltigkeit wird in dieser Zeit jedoch noch nicht vorrangig verwendet, man spricht hauptsächlich von Umwelt und Ökologie (vgl. Uekötter 2014: 14).
UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung
Der nächste große Entwicklungsschritt für das Konzept der Nachhaltigkeit war die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro. Eines der Ziele dieser Konferenz mit rund 10.000 Delegierten aus 178 Staaten war es, die Empfehlungen der Brundtland-Kommission hinsichtlich des Ziels einer „nachhaltigen Entwicklung“ zu „politisch und rechtlich verbindlichen Handlungsvorgaben weiter[zu]entwickeln“ (Lexikon der Nachhaltigkeit). Am Ende der Konferenz wurden fünf Dokumente verabschiedet, die teils wichtige Prinzipien und Regelungen festschrieben, die bis heute als wegweisend in den Bemühungen um Umweltschutz, weltweite soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung gelten. Neben der Klimaschutzkonvention, die sich der Begrenzung der Klimaerwärmung widmet, der Biodiversitätskonvention, der Walddeklaration sowie der Vorbereitung für die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung erlangten vor allem zwei Dokumente große internationale Bedeutung: Die Agenda 21 sowie die Rio Deklaration über Umwelt und Entwicklung.
Die Deklaration über Umwelt und Entwicklung verankerte in 27 Grundsätzen erstmals das „Recht auf nachhaltige Entwicklung (sustainable development)“ für alle Menschen und legte für die Umweltpolitik unter anderem das Vorsorge- und das Verursacherprinzip fest, worauf bis heute internationale Verfahren im Umweltbereich beruhen. In dieser Deklaration wurde festgehalten, dass die Staaten der Welt in unterschiedlichem Ausmaß zur globalen Umweltverschmutzung beitragen, dass aber alle Staaten eine gemeinsame Verantwortung für den Schutz des Planeten tragen. Die Staaten verpflichten sich unter anderen, „nicht nachhaltige Produktionsweisen und Konsumgewohnheiten ab[zu]bauen und [zu] beseitigen und eine geeignete Bevölkerungspolitik [zu] fördern“ (Lexikon der Nachhaltigkeit). Weiters wird der Beitrag der Wissenschaft und des Technologietransfers zwischen Staaten zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes betont. Es wird allerdings auch daran festgehalten, dass nachhaltige Entwicklung dazu beitragen solle, das Wirtschaftswachstum auf der ganzen Welt (möglichst gleichermaßen) zu fördern. Dieser grundsätzliche Zugang zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz, nämlich dass diese beiden Ziele eher eine Funktion, ein „Nebenprodukt“ des vorherrschenden Wirtschaftssystems, nicht aber handlungsleitendes (und damit auch begrenzendes) Prinzip wirtschaftlichen Handelns seien, wird bis heute von Globalisierungskritiker*innen vehement angeprangert. Die Deklaration scheint die Erkenntnisse des Berichts „Die Grenzen des Wachstums“ aus 1972 zu ignorieren, da nachhaltige und gerechte Nutzung der begrenzt vorhandenen Ressourcen nicht als vorrangiges Ziel formuliert wird, sondern nur als Mittel zu weiterem Wirtschaftswachstum verstanden wird.
Das zweite Dokument der UN-Konferenz aus 1992, das in Bezug auf Nachhaltigkeit langfristig ein-flussreich wurde, ist die so genannte Agenda 21. Sie stellt ein umfangreiches „Aktionsprogramm“ mit Handlungsvorschlägen für den sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereich dar und fordert entschlossenes Handeln der jeweiligen Regierungen ein, um gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen effektiv gegen Armut, Ungerechtigkeit, Umweltprobleme etc. vorzugehen und eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu erreichen. Explizit wird die Verantwortung an die Nationalstaaten übertragen, die im Zusammenspiel mit Akteur*innen der verschiedenen politischen Ebenen (von der Gemeinde zum Nationalstaat bis zur internationalen Ebene), der Zivilgesellschaft und wissenschaftlichen Institutionen geeignete Aktionspläne und Programme erarbeiten und umsetzen sollen (UN-Konferenz 1992; Lexikon der Nachhaltigkeit). Während in der Deklaration über Umwelt und Entwicklung also die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung stark betont wurde, fokussiert die Agenda 21 auf die Beteiligung und Eigenverantwortung möglichst vieler Akteur*innen in diesem Prozess.
Am 21.10.2015 wurde die Agenda 21 von der Generalversammlung der UN durch die Agenda 2030 (Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung) abgelöst. Innerhalb des Aktionsplans definierte die UN 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals, die soziale, ökologische wie ökonomische Faktoren beinhalten. Alle 193 Mitgliedstaaten der UN verpflichteten sich, auf die 17 Ziele, welche die drei Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Ökologie gleichrangig berücksichtigen, bis 2030 auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene hinzuarbeiten.
Noch im Dezember desselben Jahres vereinbarten erstmals die 196 Staaten und die Europäische Union auf der UN-Klimakonferenz in Paris die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad. Durch die Eindämmung des Klimawandels unterhalb dieses Temperaturniveaus sollen Umweltfolgen wie Naturkatastrophen, Dürren und ein Anstieg der Meeresspiegel wirksam begrenzt werden. Das Übereinkommen von Paris ist die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung (vgl. Europäische Kommission).
Die Erde als globale Allmende
Ab den 1970er Jahren beginnt der Begriff der Nachhaltigkeit im internationalen Diskurs an Bedeutung zu gewinnen, wobei mehrere internationale Berichte hochrangiger Wissenschaftler*innen (bspw. „Die Grenzen des Wachstums“, „Unsere gemeinsame Zukunft, s.o.) eine große Rolle spielten. Das in diesen Berichten vorherrschende Verständnis von Nachhaltigkeit fokussierte einerseits auf die Tatsache, dass unser Planet und seine Ressourcen begrenzt sind und sich alle überlegen müssen, „wie sich eine wachsende Zahl von Menschen gemeinsam in der Welt einrichtet“ (Bauchmüller 2014: 5). Die Erde wurde dabei als eine Art „globale Allmende“ verstanden. Dies würde internationale Kooperation und Koordinierung von Politik und wirtschaftlichem Handeln erfordern, um eine gerechte Verteilung (zwischen den Menschen, aber auch zwischen Generationen) und eine nachhaltige und umweltschonende Nutzung der vorhandenen Ressourcen zu erreichen. Damit wären wiederum tiefgreifende Veränderungen der gegenwärtigen Wirtschaftsstruktur und der ungerechten Verteilung von Wohlstand auf der Welt verknüpft, was derzeit nicht wahrscheinlich ist. Stattdessen setzte sich bereits auf der UN-Konferenz von Rio de Janeiro 1992 ein ökonomisch-technologisches Verständnis von Nachhaltigkeit durch, das eher die Bewahrung von bekannten Strukturen und die Erhaltung von Wohlstand und bestimmten Lebensweisen (in einem Teil der Welt) durch „technischen Fortschritt“ zum Ziel hat (ebd.). Es werden zwar auf internationalen Konferenzen der Klimawandel und seine künftigen Auswirkungen auf die Menschheit selten bestritten, sondern es werden von Wissenschafter*innen wie von Politiker*innen entschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung eingefordert. Diese Ankündigungen werden hingegen nur selten in konkrete, einschneidende politische Maßnahmen umgesetzt, weswegen die Wissenschaft dazu übergegangen ist, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels zu beziffern, um sich in der Politik mehr Gehör zu verschaffen. Der ehemalige Weltbank-Ökonom Nicholas Stern publizierte beispielsweise im Auftrag der britischen Regierung 2006 die Studie „Review on the Economics of Climate Change“, in der er die wirtschaftlichen Folgen der globalen Erwärmung bis 2100 auf jährlich etwa 5,5 Billionen Euro schätzt (vgl. Stern 2006; Pufé 2014: 17). Eine in wirtschaftlichen Kreisen häufig genannte Definition von Nachhaltigkeit, die den geforderten Paradigmenwechsel verdeutlicht, lautet: „Nachhaltigkeit bedeutet, nicht Gewinne zu erwirtschaften, die dann in Umwelt- und Sozialprojekte fließen, sondern die Gewinne bereits umwelt- und sozialverträglich zu erwirtschaften“ (Pufé 2014: 16). Die Umweltproblematik muss als Gesellschaftskrise und als politische Herausforderung verstanden werden, nicht als „Naturkatastrophe“ (Brunnengräber 2011: 95).