Nach Ende des Ersten Weltkrieges und der Ausrufung der Republik wurde in Österreich das allgemeine und gleiche Frauenwahlrecht eingeführt. Ab 1918 hatten somit auch die Frauen in Österreich das aktive und passive Wahlrecht, nachdem das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht bereits 1907 eingeführt worden war. In historischer Perspektive ist die Einführung des Frauenwahlrechts nicht nur als direkte Folge des Weltkrieges und der spezifischen politischen und gesellschaftlichen Situation nach dem Zusammenbruch der kaiserlich und königlichen Monarchie (k.-u.-k.-Monarchie ) zu sehen. Sie ist v.a. als das Resultat eines lang andauernden und harten Kampfes der Frauen um Partizipationsmöglichkeiten zu werten, bei dem Männerinteressen immer wieder den Interessen von Frauen übergeordnet wurden.