Direktdemokratische Elemente sind in Österreich auf der Bundes-, Länder- und Kommunalebene institutionell festgelegt. Das österreichische Bundesverfassungsgesetz kennt drei direktdemokratische Elemente: Volksabstimmung (auch: Plebiszit, Referendum), Volksbegehren (auch: Volksinitiative) und Volksbefragung. Über diese Instrumente können österreichische Staatsbürger*innen direkten politischen Einfluss bei Sach- und Personalfragen nehmen. Darüber hinaus gibt es weitere direktdemokratische Instrumente wie Petitionen, die parlamentarische Bürgerinitiative und auf europäischer Ebene die Europäische Bürgerinitiative.
Direktdemokratische Beteiligungsformen haben in Österreich im Laufe der letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die Zahl der Volksbegehren ist seit den 1980er Jahren signifikant angestiegen (Rosenberger/Seeber 2007). Aber auch die Zahl an Volksbefragungen auf Länder-/ und Gemeindeebene nimmt ständig zu. Während die Länderebene am Praxisbeispiel Wien verdeutlicht wird, werden hier die einzelnen Elemente direkter Demokratie auf Bundesebene erläutert.