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Die ersten Parlamentarierinnen

Boschek, Freundlich, Popp, Proft, Schlesinger, Seidel, Tusch (und Burjan)

Die österreichischen Männer erhielten im Jahr 1907 das allgemeine und gleiche aktive und passive Wahlrecht. Die österreichischen Frauen erlangten es – nachdem die österreichische Frauenstimmrechtsbewegung seit Jahren darum gekämpft hatte – erst 1918 nach dem Ersten Weltkrieg.

In Folge zogen bei den Wahlen für die Konstituierende Nationalversammlung vom 16. Februar 1919 erstmals acht Frauen in das österreichische Parlament, bestehend aus 170 Abgeordneten, ein: die Sozialdemokratinnen Therese Schlesinger, Adelheid Popp, Emmy Freundlich, Gabriele Proft, Marie Tusch, Amalie Seidel und Anna Boschek sowie die Christlich-Soziale Hildegard Burjan.

Die erste von einer Frau gehaltene Rede im Hohen Haus stammte von Adelheid Popp und beschäftigte sich mit der Abschaffung des Adels. Das erste von Frauen vorbereitete und eingebrachte Gesetz war das Hausgehilfinnengesetz, das die alte Gesindeordnung ablöste. Manche noch heute gültigen sozialpolitischen Gesetze sind der Initiative dieser acht Frauen zu verdanken. Andere Initiativen, wie jene zu einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, konnten erst Jahrzehnte später umgesetzt werden.

Zu den einzelnen Parlamentarierinnen:

Quellen

  • Feigl, Susanne (2000): Politikerinnen in Wien 1848-2000. Biographien. Wien.