Name der Frau
geboren am 7. Mai 1748, gestorben am 3. November 1793
Olympe de Gouges wurde 1748 unter dem Namen Marie Gouze in Montauban in Südfrankreich geboren. Mit sechzehn Jahren wurde sie verheiratet und bekam 1766 einen Sohn. Nach dem frühen Tod ihres Mannes zog sie nach Paris und begann literarische und politische Schriften zu verfassen.
Im Zuge der Französischen Revolution wurde im Jahre 1789 von der französischen Nationalversammlung die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ verabschiedet. Dieses Dokument formuliert die „natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten Rechte des Menschen“ und stellt die Gleichheit jedes einzelnen vor dem Gesetz und Recht fest.
Allerdings galt diese „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ nur für Männer.
Olympe de Gouges machte in ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ (1791) auf dieses Defizit aufmerksam: Die Theaterautorin und Schriftstellerin forderte, dass die in der Französischen Revolution verkündeten Menschen- und BürgerInnenrechte genauso für Frauen zu gelten hätten. De Gouges postuliert in ihrer Schrift, dass Frauen freie und gleichberechtigte Bürgerinnen sind. So steht beispielsweise geschrieben:
Artikel 1: „Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten.“
Artikel 10: „Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Rednerbühne zu besteigen.“
De Gouges setzte sich in ihren zahlreichen Texte mit sozialkritischen und gesellschaftspolitischen Texten auseinander und thematisierte neben den Rechten der Frau unter anderem die Sklaverei in den Kolonien. Die politischen Inhalte ihrer Theaterstücke und offenen Briefe führten zu Anfeindungen und Verleumdungen aus unterschiedlichen politischen Richtungen.
Olympe de Gouges wurde 1793 von einem Revolutionstribunal wegen angeblicher Propaganda für die Wiedererrichtung der Monarchie zum Tod verurteilt und geköpft. Als Begründung für ihre Hinrichtung führten die Richter an: „Ein Staatsmann wollte sie sein, und das Gesetz hat die Verschwörerin dafür bestraft, dass sie die Tugenden vergaß, die ihrem Geschlecht geziemen.“ (zit. nach Rosenberger/Sauer 2004: 66)
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