Das Internet und soziale Medien werden immer öfter mit einem Verlust an Kontrolle assoziiert. Die technischen Möglichkeiten und die Interessen der Internet-Dienste werden häufig als Bedrohung der eigenen Datensicherheit empfunden. Es besteht die Angst vor Verlust der eigenen Daten, vor ihrer unkontrollierbaren, eigenmächtigen Verwendung durch Internet-Anbieter*innen sowie vor einer immer umfassenderen Überwachung.
In diesem Zusammenhang setzt sich der österreichische Datenschutz-Jurist und Aktivist Max Schrems seit Jahren für mehr Datenschutz ein. Er hat das europäische Datenschutzabkommen mit den USA „Safe Harbor“ zu Fall gebracht, das Daten aus der EU US-Geheimdiensten zugänglich gemacht hatte (vgl. futurezone.at). Im Rahmen einer Klage gegen Facebook will Max Schrems 25.000 Kläger*innen vertreten, die ihre Ansprüche gegen Facebook an ihn abgetreten haben. Bei der Klage wird Facebook unter anderem die Verwendung ungültiger Datenschutzbestimmungen, die unrechtmäßige Verarbeitung und Weitergabe von Daten und die Teilnahme an US-Massenüberwachungsprogrammen vorgeworfen. Darüber hinaus wird dem Sozialen Netzwerk zur Last gelegt, auch über seine Anwendung hinaus auf das Nutzungsverhalten der User*innen zuzugreifen, indem ihre „Gefällt mir“-Klicks auf anderen Webseiten analysiert werden. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat – im Sinne einer Anregung des Klägers – entschieden, die Frage der Zulässigkeit einer Sammelklage in Österreich gegen Facebook dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Im Mai 2018 trat die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die ein einheitliches Datenschutzrecht für die Europäische Union darstellt. Sie gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sich mit ihren Angeboten aber an EU-Bürger*innen wenden (Marktortprinzip). Betroffen davon sind daher unter anderem auch US-amerikanische Unternehmen wie Facebook und Google. Max Schrems kritisiert jedoch, dass die Datenschutz-Grundverordnung einen Kompromiss darstellt, der durch Lobbying der Wirtschaft verwässert worden sei und Internetkonzernen viel Spielraum durch ungenaue Formulierungen und Ausnahmen lasse (vgl. trend.at).