Frauen in der Politik und institutionelle Frauenpolitik

1918

Vereins- und Versammlungsrecht ohne Unterschied des Geschlechts. Damit fiel der Verbotsparagraf des Vereinsgesetzes aus 1867, mit dem „Ausländern, Frauenspersonen und Minderjährigen“ die offizielle Mitgliedschaft in politischen Vereinen unmöglich gemacht wurde.

1919

Nach dem gesetzlichen Erhalt des Wahlrechts 1918 gingen Frauen 1919 zum ersten Mal zur Wahlurne.

1927

Erste Präsidentin des Bundesrates: Olga Rudel-Zeynek (1871-1948), Christlichsoziale Partei

1929

Die erste Österreichische Frauenpartei wird von Marianne Hainisch gegründet.

1945

Erste Staatssekretärin (für Volksernährung): Helene Postranecky, KPÖ

1948

Erste weibliche Bürgermeisterin: Zenzi Hölzl (SPÖ) in Gloggnitz, Niederösterreich

1951

Erste weibliche Kandidatin bei Bundespräsidentschaftswahlen: Ludovica Hainisch-Marchet, parteilos

1966

Erste Ministerin (für Soziales): Grete Rehor, ÖVP

1970

Hertha Firmberg wird zunächst Ministerin ohne geregelten Zuständigkeitsbereich, danach Ministerin für Wissenschaft und Forschung. Nach ihr ist ein seit einigen Jahren für Habilitandinnen an österreichischen Universitäten eingerichtetes Stipendium benannt.

Gertrude Wondrak wird Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Verwaltung.

1971

Ingrid Leodolter wird Gesundheitsministerin.

Elfriede Karl wird Staatssekretärin für Familienfragen im Bundeskanzleramt.

1973

Erste Landtagspräsidentin österreichweit: Maria Hlawka in Wien, SPÖ

1979

Beginn der Institutionalisierung der Frauenpolitik in Österreich. Bundeskanzler Bruno Kreisky erweitert seine Regierung um zwei Staatssekretariate für Frauenfragen (Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen im Bundeskanzleramt sowie das Staatssekretariat für Angelegenheiten der berufstätigen Frauen im Sozialministerium). Kreisky setzte diese Ernennungen nur gegen großen Widerstand innerhalb der Parteigremien und Opposition durch – 1983 wurde im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und FPÖ das Staatssekretariat für Berufsbelange wieder eingespart.

Staatssekretariat für Allgemeine Frauenangelegenheiten: Johanna Dohnal, SPÖ

1985

Erstmals Quotenregelung einer politischen Partei (SPÖ, 25-%-Quote)

1986

Erste Klubobfrau einer im Parlament vertretenen Partei: Freda Meissner-Blau, Grüne Alternative

Erste Frau im Präsidium des Nationalrates: Marga Hubinek, ÖVP

1988

Erste Generalsekretärin einer politischen Partei: Heide Schmidt, FPÖ

1990

Im Zuge von Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP wird das sogenannte Frauenstaatssekretariat in ein Bundesministerium für Frauenangelegenheiten umgewandelt. Der Institution stehen aufgrund ihrer Eingliederung ins Bundeskanzleramt damit aber auch weniger finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung.

Erste Frauenministerin wird Johanna Dohnal, SPÖ

1993

Este weibliche Parteivorsitzende: Heide Schmidt, Liberales Forum

1994

Erstmals weibliche Spitzenkandidatinnen bei einer Nationalratswahl: Madeleine Petrovic (Die Grünen), Heide Schmidt (Liberales Forum)

Auch erstmals wird eine Frau Präsidentin der Kammer für Arbeiter und Angestellte: Eleonore Hostasch, SPÖ

1996

Erste Landeshauptfrau: Waltraud Klasnic, Steiermark, ÖVP

1997

Frauenvolksbegehren

2000

Das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten wird abgeschafft. Stattdessen wird das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen geschaffen.

Erste Vizekanzlerin der Republik Österreich: Susanne Riess-Passer, FPÖ

24. Oktober: Herbert Haupt (FPÖ) wird vom Bundespräsidenten zum Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen angelobt. Er ist auch für Frauenpolitik zuständig.

2001

25. Februar: Herbert Haupt schlägt die Schaffung einer eigenen Abteilung für Männerfragen im Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen vor.

März: Die Abteilung für Männerfragen im Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen wird eingerichtet.

2002

Oktober: Hilde Zach wird in Innsbruck die erste Bürgermeisterin einer Landeshauptstadt.

2003

1. Jänner: Brigitte Birlein wird Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Sie ist die erste Frau im Präsidium des Höchstgerichts.

1. Mai: Maria Rauch-Kallat (ÖVP) übernimmt das neue Ministerium für Gesundheit und Frauen.

2004

Liese Prokop wird erste Innenministerin, Ursula Plassnik Außenministerin, Karin Gastinger erste Justizministerin.

2006

Barbara Prammer wird als erste Frau Erste Nationalratspräsidentin.

2009

Der Frauenanteil in der österreichischen Politik liegt über dem europäischen Durchschnitt: Während in der EU durchschnittlich 25% der Regierungsmitglieder und 23,9% der Parlamentsabgeordneten Frauen sind, sind es in Österreich jeweils 36% bzw. 27,9%. Spitzenreiter in europaweiten Vergleich ist Finnland mit 60% Frauen in der Regierung und 41% Frauen im Parlament. In Malta ist die Zahl der Politikerinnen am geringsten.

2011

Nur 43 Staaten weltweit erreichen das UNO-Ziel eines Frauenanteils von 30% in den Parlamenten. Der weltweite Durchschnitt beträgt nur 19%. Österreich rangiert mit 27,9% weiblichen Nationalratsabgeordneten auf Platz 29. In den skandinavischen Länder liegt der Frauenanteil bei 41%. Die österreichischen Grünen fordern die Einführung einer 50% Frauenquote in der Politik in Österreich.

2013

Nach den Nationalratswahlen im Oktober 2013 liegt der aktuelle Frauenanteil unter den Abgeordneten bei 61, das entspricht 33,33%. Die höchste Frauenquote weist die Grüne Partei auf (54,17%), gefolgt vom Team Stronach mit 45,45%, der SPÖ mit 36,54%, der ÖVP mit 27,66% und den NEOS mit 22,22%. An letzter Stelle liegt die FPÖ mit 17,50% Frauenanteil bei ihren Abgeordneten.

Damit liegt Österreich über dem internationalen Durchschnitt, der mit Stand 1.Dezember 2013 bei 21,8% liegt.

2014

Am 2. September übernimmt Doris Bures (SPÖ) das Amt der Präsidentin des Nationalrates.

Dezember: Nach internen Debatten führt die SPÖ eine neue Quotenregelung ein, die es dem Bundesparteivorstand ermöglicht einzugreifen, falls zu wenige Frauen (oder Männer) über die Landeslisten zum Zug kommen. Die Mindestquote liegt bei 40 % pro Geschlecht.

2015

Im österreichischen Nationalrat ist fast ein Drittel der Abgeordneten Frauen (56 von 183, also 30,6 %). Der Anteil liegt über dem EU-Durchschnitt (28 %).

Der Frauenanteil im Bundesrat liegt jedoch unter 30 %: von den 61 Mandataren sind 17 weiblich (27,8 %). Außerdem sind von den 14 Bundesregierungsmitgliedern vier Frauen (28,6 %) – SPÖ und ÖVP stellen je zwei. Inklusive Staatssekretärinnen beläuft sich der Frauenanteil auf 31,3 %.

Der Anteil von Frauen im EU-Parlament beträgt rund 37 %, 276 Mandatar*innen sind Frauen. Der Prozentsatz der in Österreich gewählten EU-Mandatarinnen ist durch die Wahl im Vorjahr von 31,6 auf 44,4 % gestiegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zahl der gewählten Frauen von sechs auf acht gestiegen ist, andererseits darauf, dass die Zahl der Österreicher*innen im EU-Parlament von 19 auf 18 reduziert wurde.

2019

Sowohl im Nationalrat (mit 39,34 %) wie auch im Bundesrat (mit 38,33 %) verfügen Frauen über jeweils mehr als ein Drittel der Mandate. Im Vergleich mit den Gesetzgebungsperioden zuvor ist dies der höchste Frauenanteil.

Auf der Ebene der Gemeinden sind 2019 Frauen noch deutlicher in der Minderheit: Laut Angaben des Gemeindebunds hatten im Oktober 2019 von den 2.096 Gemeinden Österreichs 175 eine Bürgermeisterin. Das entspricht einem Anteil von nur 8,3 Prozent.

Letztes Update: 15.02.2021

Quellen