2001 geschaffener, mit 210 Millionen US-Dollar dotierter Fonds zur Entschädigung von Vermögensverlusten von NS-Opfern (BGBl. I Nr. 12/2001). Er ist das Ergebnis einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen der Republik Österreich, den Vereinigten Staaten, Opferorganisationen, Opferanwälten und österreichische Wirtschaftsunternehmen in Washington unter der Leitung von Sonderbotschafter Ernst Sucharipa. Zu Auszahlungen aus dem Fonds, der von der Republik Österreich und österreichischen Firmen gespeist wird, sollte es kommen, wenn alle am 30. Juni 2001 anhänigigen Verfahren gegen Österreich oder österreichische Firmen in den USA eingestellt worden sind. Dies war Ende 2005 mit der Einstellung des „Whiteman-Verfahrens“ der Fall, erste Auszahlungen erfolgten noch vor Jahresende.