Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist die Magna Charta der österreichischen Sozialversicherung. Es wurde 1955 beschlossen und trat am 01.01.1956 in Kraft. Es vereinheitlichte über 5000 Paragraphen sozialrechtlicher Bestimmungen aus fünf Epochen und brachte zahlreiche Verbesserungen. Die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und vor allem die Pensionsversicherung, in der es echte Neuerungen gab, bekamen ein neues sozialrechtliches Fundament. Die Vorarbeiten zum ASVG wurden maßgeblich vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und vom Bundesministerium für soziale Verwaltung unter führender Beteiligung des ÖGB geleistet. Seither wurde das ASVG durch zahlreiche Novellen und Änderungen den Bedürfnissen der Zeit angepasst. Analog zum ASVG, das primär für Arbeiter*innen und Angestellte gilt, gibt es seit den 1970er Jahren ähnliche Gesetzeswerke für Beamt*innen, Bauern*Bäuerinnen und Selbstständige.