Für den Erhalt der Alterspension müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.
1.) Das Anfallsalter muss erreicht sein:
- Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind: bei Frauen das 60. Lebensjahr, bei Männern das 65. Lebensjahr
- Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind: bei Frauen das 60. Lebensjahr (bis 2024) bzw. das 65. Lebensjahr (ab 2033) , bei Männern das 65 Lebensjahr.
2.) Die Wartezeit muss erfüllt sein:
- 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate oder
- 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung ohne zeitliche Lagerung oder
- 300 Versicherungsmonate bis zum Stichtag.
Für die Berechnung und Auszahlung der Pension ist jener Pensionsversicherungsträger zuständig, bei dem in den letzten 180 Monaten vor dem Pensionsstichtag die meisten Versicherungsmonate erworben wurden.