Anmeldebescheinigung

Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (= EWR, bestehend aus den 27 EU – Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz, die für einen längeren Zeitraum als drei Monate in Österreich leben und arbeiten möchten, benötigen eine Anmeldebescheinigung. Das bedeutet, sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Behörde (z.B. Magistrat) anmelden. Ein Aufenthaltstitel ist nicht notwendig.