Anwerbeabkommen

Als in den 1960er und 1970er Jahren sogenannte „Gastarbeiter“ nach Österreich kamen, wurden zwischen den Herkunftsländern und Österreich Anwerbeabkommen geschlossen. Diese bildeten den rechtlichen Rahmen für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. In der Praxis hatten die Anwerbeabkommen unterschiedliche Bedeutung.

Das erste Anwerbeabkommen, das 1962 mit Spanien abgeschlossen wurde, hatte für die Praxis keine Bedeutung. Hingegen wichtig für die Arbeitsmigration nach Österreich waren die Vereinbarungen mit der Türkei (1964) und Jugoslawien (1966), welche sich zu einem zentralen Mittel der Arbeitskräfterekrutierung entwickelten. Auch die deutsche Bundesrepublik schloss in diesem Zeitraum ähnliche Anwerbeabkommen ab.