Arbeitslosenquote

Wird nach österreichischer Berechnung folgendermaßen definiert: das Verhältnis der Zahl arbeitsloser Personen zur Zahl potentiell arbeitenden Personen (unselbständig Beschäftigte und Arbeitslose). Die Arbeitslosenquote wird an 12 Stichtagen (jeweils zum Monatsletzten) erhoben und zudem in einem Jahreswert (Durchschnitt der 12 Stichtagswerte) ausgewiesen.