Arierparagraph

1933 erlassene Bestimmung, die die Mitgliedschaft von „Nichtariern“, damit gemeint waren Juden und Jüdinnen,  Sinti*ze und Rom*nja und anderen Gruppen, in deutschen Parteien, Verbänden, Vereinen etc. verbot. Vorläufer der Nürnberger Rassengesetze.