Ariseur

Vielfach selbsternannte „Kommissare“, welche die unmittelbar nach dem Anschluss einsetzenden spontanen Enteignungen begonnen; die so genannten „wilden Arisierungen“ von Geschäften und gewerblichen Betrieben. Die planmäßige Durchführung der Enteignungen sollten die Praxis der „wilden Arisierungen“ im Nachhinein legalisieren und künftig kontrollieren. Die Vermögensverkehrsstelle (Vvst) bestellte für bestimmte Bereiche, beispielsweise Unternehmen, neue, eigens dafür ausgewählte „kommissarische Verwalter”.

Ab Februar 1939 setzte die Vvst für die noch bestehenden jüdischen Unternehmen so genannte „Treuhänder” ein, um deren „Arisierung“ oder Auflösung vorzubereiten. Für die zahlreichen Stilllegungen von Betrieben im Handels- und Gewerbebereich berief die Vvst so genannte „Abwickler“. Die Misswirtschaft der frühen „wilden Arisierungen“ zeigte sich auch bei den „Abwicklern“, zumal die Betriebsliquidierungen vielfach die Möglichkeit zu eigener Bereicherung boten.