Der „Ariseur“ hatte neben dem festgesetzten Kaufpreis an den Staat eine Arisierungsauflage als Prämie für die günstigen Kaufbedingungen zu entrichten.
Der „Ariseur“ hatte neben dem festgesetzten Kaufpreis an den Staat eine Arisierungsauflage als Prämie für die günstigen Kaufbedingungen zu entrichten.