Bezeichnung für Unterkunft, Zufluchtsort. Das Recht auf Asyl ist in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) festgehalten. Es besagt, dass verfolgte Menschen das Recht haben, in einem sicheren Staat um Asyl, also um Schutz, anzusuchen. Das bedeutet nicht automatisch die Gewährung von Asyl, die einzelnen Länder überprüfen die Ansuchen genau. Die konkreten Bestimmungen werden in nationalen Asylgesetzen festgelegt. In der EU gibt es den Versuch, im Rahmen des GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) ein einheitliches Asylsystem zu etablieren, die Umsetzung verläuft aber sehr schleppend.
Die wichtigste internationale Rechtsgrundlage für Asyl ist die Genfer Flüchtlingskonvention, die 1954 in Kraft trat. Demnach ist ein Flüchtling, „wer sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann.“